Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 9 - Beweis durch Urkunden (§§ 415 - 444) |
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Der Antrag soll enthalten:
1. | die Bezeichnung der Urkunde; | |
2. | die Bezeichnung der Tatsachen, die durch die Urkunde bewiesen werden sollen; | |
3. | die möglichst vollständige Bezeichnung des Inhalts der Urkunde; | |
4. | die Angabe der Umstände, auf welche die Behauptung sich stützt, dass die Urkunde sich in dem Besitz des Gegners befindet; | |
5. | 1die Bezeichnung des Grundes, der die Verpflichtung zur Vorlegung der Urkunde ergibt. 2Der Grund ist glaubhaft zu machen. |
§ 415Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen
§ 416Beweiskraft von Privaturkunden
§ 416aBeweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments
§ 417Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung
§ 418Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt
§ 419Beweiskraft mangelbehafteter Urkunden
§ 420Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt
§ 421Vorlegung durch den Gegner; Beweisantritt
§ 422Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht
§ 423Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme
§ 424Antrag bei Vorlegung durch Gegner
§ 425Anordnung der Vorlegung durch Gegner
§ 426Vernehmung des Gegners über den Verbleib
§ 427Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner
§ 428Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt
§ 429Vorlegungspflicht Dritter
§ 430Antrag bei Vorlegung durch Dritte
§ 431Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte
§ 432Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt
§ 433(weggefallen)
§ 434Vorlegung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
§ 435Vorlegung öffentlicher Urkunden in Urschrift oder beglaubigter Abschrift
§ 436Verzicht nach Vorlegung
§ 437Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
§ 438Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden
§ 439Erklärung über Echtheit von Privaturkunden
§ 440Beweis der Echtheit von Privaturkunden
§ 441Schriftvergleichung
§ 442Würdigung der Schriftvergleichung
§ 443Verwahrung verdächtiger Urkunden
§ 444Folgen der Beseitigung einer Urkunde
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Querverweise
Auf § 424 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]