Zivilprozessordnung
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025 - 1066) |
Abschnitt 4 - Zuständigkeit des Schiedsgerichts (§§ 1040 - 1041) |
(1) 1Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. 2Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme angemessene Sicherheit verlangen.
(2) 1Das Gericht kann auf Antrag einer Partei die Vollziehung einer Maßnahme nach Absatz 1 zulassen, sofern nicht schon eine entsprechende Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht beantragt worden ist. 2Es kann die Anordnung abweichend fassen, wenn dies zur Vollziehung der Maßnahme notwendig ist.
(3) Auf Antrag kann das Gericht den Beschluss nach Absatz 2 aufheben oder ändern.
(4) 1Erweist sich die Anordnung einer Maßnahme nach Absatz 1 als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche ihre Vollziehung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der Maßnahme oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden. 2Der Anspruch kann im anhängigen schiedsrichterlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Rechtsprechung zu § 1041 ZPO
258 Entscheidungen zu § 1041 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21
Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche ...
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1567/16
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität
- BGH, 07.07.2016 - I ZB 90/15
Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Anfechtbarkeit der ...
- BGH, 28.01.2014 - III ZB 41/13
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs
- BGH, 19.09.2019 - I ZB 4/19
Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens im Hinblick auf den Streitgegenstand; ...
- OLG Hamm, 13.10.2021 - 8 U 220/20
Vereinsstrafgewalt; gerichtliche Überprüfung; Schiedsgericht; Verstoß gegen ...
- OLG Frankfurt, 31.07.2013 - 26 SchH 4/13
Schiedsgericht: Antrag auf Vollziehbarerklärung einer durch das Schiedsgericht ...
- BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16
Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der ...
- LG Mannheim, 09.12.2020 - 14 O 207/20 Corona
Vereine scheitern mit Eilantrag: Regionalliga Südwest darf Spielbetrieb ...
- OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 26 Sch 5/12
Kein Verfahren nach § 1059 ZPO für einstweilige Maßnahmen des Schiedsgerichts ...
Querverweise
Auf § 1041 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Wertvorschriften
- Besondere Wertvorschriften
- § 53 (Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Durchführung des Gesetzes
- § 16i
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Überwachung
- § 45 (Schiedsverfahren)