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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,37
BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1971 - 1 BvR 40/69, 1 BvR 47/69, 1 BvR 175/69, 1 BvR 155/69, 1 BvR 159/69 (https://dejure.org/1971,37)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 1
  • NJW 1971, 2259
  • MDR 1972, 26
  • DB 1971, 2205
  • DÖV 1972, 49
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Dementsprechend gelangte das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung, die eine im Jahre 1952 beantragte Beschäftigungserlaubnis für eine im Jahre 1943 vorgeprüfte Apothekerassistentin betraf, zu dem Ergebnis, daß die Verordnung vom 26. Mai 1942 als fortbestehende bundesrechtliche Regelung anzuwenden sei (BVerwGE 4, 51).

    Daß jedenfalls die Tätigkeit der Altvorexaminierten, die bereits unter der Geltung der Prüfungsordnung von 1904 ihre Vorprüfung abgelegt hatten und bei Erlaß der angegriffenen Vorschriften mindestens 56 Jahre alt waren, als Beruf im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG zu beurteilen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon früher zu Recht festgestellt (BVerwGE 4, 51 [55]).

    Ein Verbleiben in dem Beruf eines Apothekerassistenten nach der Vorprüfung unter Verzicht auf das pharmazeutische Studium sollte es grundsätzlich nicht mehr geben (vgl. auch BVerwGE 4, 51 [55]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies zwar in einer Entscheidung verneint, die eine im Jahre 1943 vorgeprüfte Apothekerassistentin betraf, die nach mehrjähriger Studienaufschubbewilligung nicht mehr studieren, sondern ihre Apothekentätigkeit fortsetzen wollte (BVerwGE 4, 51).

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Da die vom Bundesgesetzgeber gesetzte Regelung in die Freiheit der Berufsausübung der Vorexaminierten sehr empfindlich eingreift - die Ausübungsregelung kommt einer Berufsaufgabe zumindest sehr nahe -, kann der Eingriff nicht mehr mit jeder vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, sondern nur mit Interessen des Gemeinwohls, die so schwer wiegen, daß sie den Vorrang vor der erheblichen Berufsbehinderung der Vorexaminierten verdienen (vgl. BVerfGE 16, 147 [167]).
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto gewichtiger müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 26, 259 [264]; 23, 50 [56] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Wesentlicher als die Berufsausbildung ist der Zuschnitt der Berufstätigkeit (vgl. BVerfGE 17, 269 [275]).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto gewichtiger müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 26, 259 [264]; 23, 50 [56] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber zwar im Rahmen der gesetzlichen Fixierung von Berufsbildern selbst die Freiheit der Berufswahl einschränken dürfe, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber dazu nötigen könne, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (vgl. BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber zwar im Rahmen der gesetzlichen Fixierung von Berufsbildern selbst die Freiheit der Berufswahl einschränken dürfe, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber dazu nötigen könne, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (vgl. BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber zwar im Rahmen der gesetzlichen Fixierung von Berufsbildern selbst die Freiheit der Berufswahl einschränken dürfe, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber dazu nötigen könne, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (vgl. BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 1 BvR 585/62

    Inkompatibilität zwischen dem Steuerbevollmächtigtenberuf und

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber zwar im Rahmen der gesetzlichen Fixierung von Berufsbildern selbst die Freiheit der Berufswahl einschränken dürfe, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber dazu nötigen könne, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (vgl. BVerfGE 13, 97 [106, 120 f.] - Handwerksordnung; 21, 173 [183] - Steuerbevollmächtigte; 22, 275 - Steuerberater; 25, 236 [248] - Dentisten).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Vorschrift des § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB XII ist für das Begehren der Beschwerdeführerinnen von lediglich untergeordneter Bedeutung; sie haben ihr Rechtsschutzziel nahezu vollständig erreicht (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 47, 253 ; 79, 372 ; 86, 90 ; 88, 366 ; 136, 338 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Er muß daher nicht nur willkürfrei handeln (BVerfGE 13, 97 [106]), sondern auch die für dieses Grundrecht geltenden besonderen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten (BVerfGE 25, 236 [247 f.]; 75, 246 [267]) und das schutzwürdige Vertrauen der in überkommenen Berufen Tätigen berücksichtigen (BVerfGE 32, 1 [22 f.]).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Regelmäßig liegt es nicht im Ermessen des Gesetzgebers, ob er sich zu Übergangsregelungen entschließt; sofern das Gesetz nicht akute Mißstände in der Berufswelt unterbinden soll, steht dem Gesetzgeber lediglich die Ausgestaltung der Übergangsregelung frei (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 68, 272 ).
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