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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12757
BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20 (https://dejure.org/2021,12757)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2021 - 2 BvR 868/20 (https://dejure.org/2021,12757)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 (https://dejure.org/2021,12757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Versagung umfassender Akteneinsicht im Bußgeldverfahren verletzt Anspruch auf faires Verfahren

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Einsicht in Statistikdatei/Case-List - ggf. auch ohne Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Betroffenen auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.04.2020 - 202 ObOWi 488/20

    Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsprechung, Antragsschrift, Stellungnahme, ,

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20
    Das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom 25. November 2019 - 9 OWi 460 Js 27680/19 - und der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. April 2020 - 202 ObOWi 488/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    1. Hiernach ist festzustellen, dass das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom 25. November 2019 - 9 OWi 460 Js 27680/19 - und der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. April 2020 - 202 ObOWi 488/20 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen.

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20
    Entgegen der Annahme der Fachgerichte handelt es sich hierbei auch nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 47 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20
    Entgegen der Annahme der Fachgerichte handelt es sich hierbei auch nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 47 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren

    Die Obliegenheit zur vorherigen (frühzeitigen) Geltendmachung des Anspruchs auf Zugänglichmachung weiterer Informationen gegenüber der Bußgeldstelle steht entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -.
  • OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im

    Die nicht gewährte Einsichtsmöglichkeit in die nicht bei den Akten befindliche gesamte Messreihe des Messtages an dem fraglichen Messort durch das AG E. ist basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 51; Beschl. v. 4.5.2021 - 2 BvR 868/20, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 28; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris Rn. 15 mwN).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    a) Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers ergibt sich die hinreichende Erfolgsaussicht seiner Verfassungsbeschwerde jedoch nicht schon aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach für den Betroffenen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ausgehend von dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich auch ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen folgen kann (vgl. grundlegend BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, NJW 2021, 455 [458 ff. Rn. 49 ff.]; ferner Kammerbeschlüsse vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, juris Rn. 5; vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -, juris Rn. 5; vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 -, juris Rn. 5).
  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Aus diesem Recht folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein Recht des Betroffenen auf Informationszugang zu den nicht zur Bußgeldakte genommenen Informationen (BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020, BvR 1616/18, NJW 2021, 455; BVerfG, Beschluss v. 04.05.2021, 2 BvR 868/20, BeckRS 2021, 10638).
  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

    aa) Der Beschwerdeführer legt unter Zugrundelegung der vorstehenden Maßstäbe keine generelle Versagung seines Begehrens auf Informationszugang dar (vgl. zu einer generellen Versagung dieses Begehrens auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5, vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 -, Rn. 5 und vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -, Rn. 5).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 4. Mai - 2 BvR 868/20).

    b) Soweit der Beschwerdeführer auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2021 Bezug nimmt (BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20), ergibt sich hieraus keine andere Beurteilung.

    Die Rechtsprechung zum Informationszugangsanspruch nimmt durchweg - mit wenigen Ausnahmen - an, daß das Gericht im Verfahren nach §§ 67 ff. OWiG die nötigen Befugnisse und auch die Pflicht hat, für die Erfüllung des Informationszugangsanspruchs durch die Verwaltungsbehörde zu sorgen (so für eine Vielzahl von Fallvarianten, in denen der Antrag vor dem Übergang ins gerichtliche Verfahren oder danach bei der Behörde oder beim Gericht gestellt wurde und mit oder ohne ein der Hauptverhandlung vorausgehendes Verfahren nach § 62 OWiG als im gerichtlichen Bußgeldverfahren beachtlich erkannt wurde: BVerfG, Beschl. v. 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 66; Beschl. v. 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -, Rn. 5; Beschl. v. 4. Mai 2021 - 2 BvR 277/19 -, Rn. 5; BayVerfGH, Entsch.

  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

    [BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris].

    Das Verwaltungsgericht scheint ausweislich seiner Ausführungen auf den Seiten 23 und 26 f. des Urteilsabdrucks bereits im Ansatz zu verkennen, dass es vorliegend nicht um den Umfang von Amtsermittlungspflichten bzw. darum geht, den Fahrerlaubnisbehörden und den Verwaltungsgerichten Ermittlungspflichten zusätzlich aufzuerlegen, sondern um die Frage, ob ein von einer Fahrtenbuchauflage Betroffener Einsicht in nicht zur Akte gelangte Ermittlungsdaten beanspruchen kann, um seine Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen [BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5] und gegebenenfalls seinerseits eine sachverständige Überprüfung des Messergebnisses herbeizuführen.

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2022 - 2 RBs 71/22

    Aufklärungsrüge wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags; Grenzen

    Soweit der Verteidiger die Nichtbeiziehung der Konformitätsbescheinigung und der Konformitätserklärung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. NJW 2021, 455 = NZV 2021, 41; BeckRS 2021, 10638 = DAR 2021, 385) als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens rügt, ist weder dargetan noch ersichtlich, dass diese Unterlagen der Bußgeldbehörde oder der Polizeibehörde (hier: Polizeipräsidium D.), die in Nordrhein-Westfalen für Geschwindigkeitsmessungen auf der Autobahn beim Einsatz mobiler Messgeräte zuständig ist (§ 48 Abs. 2 Satz 3 OBG NRW), vorliegen.
  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 4 Rb 25 Ss 1023/20

    Faires Verfahren bei Nichtüberlassung von Messreihe

    Die nicht gewährte Einsichtsmöglichkeit in die nicht bei den Akten befindliche gesamte Messreihe des Messtages an dem fraglichen Messort durch das Amtsgericht ist basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 51; Kammerbeschluss vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juli 2019 -1 Rb 10 Ss 291/19, juris Rn. 28; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. März 2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris Rn. 15 mwN; Senat, Beschluss vom 3. August 2021 - 4Rb 12 Ss 1094/20 - juris).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 48/20

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Zwar folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren für den Betroffenen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2021 - 2 BvR 868/20 -, Rn. 5, vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 5, und vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 44 ff. und Rn. 62, juris).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 4 Rb Ss 25 Ss 1023/21
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