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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2024 - V ZB 1/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15159
BGH, 20.06.2024 - V ZB 1/24 (https://dejure.org/2024,15159)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2024 - V ZB 1/24 (https://dejure.org/2024,15159)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2024 - V ZB 1/24 (https://dejure.org/2024,15159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 107 BGB, § 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, § 1629 Abs. 2 BGB, § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1809 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 1629 Abs. 2, 1809 Abs. 1, 1824 Abs. 1 Nr. 1
    Überlassung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück an minderjährige Kinder; lediglich rechtlich vorteilhaft; kein Erfordernis der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers

  • juris.de

    Familienrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2024, 590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23

    Grundbuchsache: Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück des

    Auszug aus BGH, 20.06.2024 - V ZB 1/24
    Wie der Senat jüngst entschieden hat (Beschluss vom 18. April 2024 - V ZB 51/23, juris), ist der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung in dieser Entscheidung Bezug genommen (Senat, Beschluss vom 18. April 2024 - V ZB 51/23, aaO Rn. 13 ff.).

    Ist aber die Übertragung lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.d. § 107 BGB, ist die Mutter der Beteiligten zu 3 und 4 nicht gemäß § 1629 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen (näher dazu Senat, Beschluss vom 18. April 2024 - V ZB 51/23, aaO Rn. 8).

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