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Rechtsprechung
   BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1097
BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 (https://dejure.org/2004,1097)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 (https://dejure.org/2004,1097)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 (https://dejure.org/2004,1097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; BetrVG § ... 98 Abs. 1; ; BetrVG § 97 Abs. 1; ; BetrVG § 72; ; BetrVG § 73; ; BetrVG § 5; ; BBiG § 1 Abs. 2; ; BBiG § 29 Abs. 2; ; BBiG § 25; ; BBiG § 18a; ; BBiG § 18b; ; TVG § 3 Abs. 2; ; ArbGG § 10; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; Tarifvertrag über die Mitbestimmung im Telekom Training Center - Tarifvertrag Nr. 122 - vom 12. Oktober 2001 § 3 Abs. 2; ; Tarifvertrag über die Mitbestimmung im Telekom Training Center - Tarifvertrag Nr. 122 - vom 12. Oktober 2001 § 7 Abs. 1; ; Tarifvertrag über die Mitbestimmung im Telekom Training Center - Tarifvertrag Nr. 122 - vom 12. Oktober 2001 § 7 Abs. 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen der örtlichen Auszubildendenvertretung und dem Arbeitgeber; Rechtsbeschwerde einer Konzernauszubildendenvertretung gegen einen Beschluss eines Landesarbeitsgerichts; Beteiligtenfähigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsbildung; Betriebsverfassungsrecht; Tarifrecht; Prozessrecht - Mitbestimmung bei der Festlegung der Dauer der betrieblichen Berufsausbildung; tarifliche Interessenvertretung im reinen Ausbildungsbetrieb; Beteiligtenfähigkeit einer tariflichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung über die Dauer der betrieblichen Berufsausbildung bei genereller Abkürzung (hier: Ausbildung als Industriekaufrau/-mann)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 350
  • NZA 2005, 371
  • BB 2005, 836
  • DB 2005, 781
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    a) Zur Berufsbildung gehören alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die diese zu ihrer beruflichen Tätigkeit im Allgemeinen befähigen (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 28/99 - BAGE 94, 245, 250 f., zu B I 2 a aa der Gründe; 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85, 88, zu B I 1 der Gründe; Raab GK-BetrVG § 98 Rn. 2; Fitting § 98 Rn. 5).

    d) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist ausgeschlossen, soweit gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen die Durchführung der Berufsbildungsmaßnahmen regeln, auch wenn eine entsprechende ausdrücklich Einschränkung - wie § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG sie enthält - in § 98 Abs. 1 BetrVG fehlt (BAG 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85, 90, zu B I 3 der Gründe; Raab GK-BetrVG § 98 Rn. 10; Thüsing in Richardi BetrVG § 98 Rn. 11).

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99

    Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    a) Zur Berufsbildung gehören alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die diese zu ihrer beruflichen Tätigkeit im Allgemeinen befähigen (BAG 18. April 2000 - 1 ABR 28/99 - BAGE 94, 245, 250 f., zu B I 2 a aa der Gründe; 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85, 88, zu B I 1 der Gründe; Raab GK-BetrVG § 98 Rn. 2; Fitting § 98 Rn. 5).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    In Tarifverträgen können auf die Betriebsverfassung bezogene Beteiligungsrechte geschaffen werden, die im Gesetz nicht vorgesehen sind (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 34 ff., zu III 2 b der Gründe; 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317, 323 ff., zu B II 2 a der Gründe; Fitting § 1 Rn. 249).
  • BAG, 04.12.1990 - 1 ABR 10/90

    Begriff der betrieblichen Berufsbildungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    Zudem muss die Maßnahme für die Arbeitnehmer des Betriebs veranstaltet werden (BAG 4. Dezember 1990 - 1 ABR 10/90 - BAGE 66, 292, zu B I 3 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 21/91 - AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 98 Nr. 8, zu B II 1, 2 der Gründe; Raab GK-BetrVG § 98 Rn. 3, 5 mwN).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    Die Auszubildenden eines solchen Betriebs gehören nicht zu dessen Belegschaft und sind keine Arbeitnehmer des Betriebs iSd. § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1; Richardi in Richardi BetrVG § 5 Rn. 68; Fitting § 5 Rn. 261 ff.).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    In Tarifverträgen können auf die Betriebsverfassung bezogene Beteiligungsrechte geschaffen werden, die im Gesetz nicht vorgesehen sind (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, 34 ff., zu III 2 b der Gründe; 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - BAGE 57, 317, 323 ff., zu B II 2 a der Gründe; Fitting § 1 Rn. 249).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    Die Auszubildenden eines solchen Betriebs gehören nicht zu dessen Belegschaft und sind keine Arbeitnehmer des Betriebs iSd. § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1; Richardi in Richardi BetrVG § 5 Rn. 68; Fitting § 5 Rn. 261 ff.).
  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 21/91

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    Zudem muss die Maßnahme für die Arbeitnehmer des Betriebs veranstaltet werden (BAG 4. Dezember 1990 - 1 ABR 10/90 - BAGE 66, 292, zu B I 3 der Gründe; 12. November 1991 - 1 ABR 21/91 - AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 98 Nr. 8, zu B II 1, 2 der Gründe; Raab GK-BetrVG § 98 Rn. 3, 5 mwN).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    Die Auszubildenden eines solchen Betriebs gehören nicht zu dessen Belegschaft und sind keine Arbeitnehmer des Betriebs iSd. § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1; Richardi in Richardi BetrVG § 5 Rn. 68; Fitting § 5 Rn. 261 ff.).
  • LAG Köln, 11.04.2003 - 4 TaBV 89/02

    Mitbestimmung, verkürzte Ausbildung

    Auszug aus BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
    Auf die Rechtsbeschwerde der Konzernauszubildendenvertretung wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. April 2003 - 4 TaBV 89/02 - aufgehoben.
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Der Begriff ist abzugrenzen von dem der "Einführung" von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung in § 97 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, über die mit dem Betriebsrat lediglich zu beraten ist (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 111, 350) .
  • BAG, 26.04.2016 - 1 ABR 21/14

    Betriebliche Bildungsmaßnahmen - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Entsprechend will § 98 Abs. 1 BetrVG - wenn sich der Arbeitgeber für die Einführung einer Berufsbildungsmaßnahme entschieden hat - durch die gleichberechtigte Beteiligung des Betriebsrats an der Durchführung der Maßnahme sicherstellen, dass das berechtigte Interesse der Betroffenen an einer ihren Belangen entsprechenden Aus- oder Fortbildung gewahrt wird (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B II 3 b aa der Gründe, BAGE 111, 350) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Zur Berufsbildung gehören alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die diese zu ihrer beruflichen Tätigkeit im Allgemeinen befähigen (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - Rn. 36 mwN, zitiert nach juris).

    Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf generelle, abstrakte Maßnahmen der Durchführung (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93, zitiert nach juris unter Verweis auf BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - Rn. 36 aaO) Mitbestimmungsfrei sind konkrete Einzelmaßnahmen gegenüber bestimmten Auszubildenden und Arbeitnehmern (LAG Hamburg 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - Rn. 93; ErfK-Kania 17. Aufl. § 98 BetrVG Rn. 6; vgl. auch BAG 05. November 1985 - 1 ABR 49/83 - Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Bei der Arbeitgeberin handelt es sich schließlich auch nicht um einen reinen Ausbildungsbetrieb (vgl. dazu grundlegend: BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - zu B III 2 d bb der Gründe, BAGE 74, 1; daran anschließend: 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 75, 312; 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 111, 350; 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 15 mwN; 16. November 2011 - 7 ABR 48/10 - Rn. 13) .
  • LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs-

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nach § 98 Abs. 1 BetrVG bezieht sich auf alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die diese zu ihrer beruflichen Tätigkeit im Allgemeinen befähigen (BAG 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - AP Nr. 12 zu § 98 BetrVG).

    Die Festlegung der Dauer einer Bildungsmaßnahme ist eine Regelung über deren Durchführung i. S. v. § 98 Abs. 1 BetrVG (BAG 24.8.2004 - 1 ABR 28/03 - AP Nr. 12 zu § 98 BetrVG; Fitting a. a. O. § 98 Rz 2).

    Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich jedoch nur auf generelle, abstrakte Maßnahmen der Durchführung; mitbestimmungsfrei sind dagegen konkrete Einzelmaßnahmen gegenüber bestimmten Auszubildenden bzw. Arbeitnehmern (BAG 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - AP Nr. 12 zu § 98 BetrVG; Raab, GK-BetrVG, 7. Aufl. 2002, § 98 Rz 10; ErfK/Kania, a. a. O. § 98 Rz 6).

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

    a) Die durch § 1 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 TV 122 errichtete Konzernauszubildendenvertretung nimmt im Verhältnis zu den örtlichen Auszubildendenvertretungen entgegen der von den Tarifvertragsparteien gewählten Bezeichnung die Stellung einer Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung ein (BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - BAGE 111, 350 = AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 1, zu B I 2 a der Gründe; Klinkhammer FS 50 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 963, 974), für die eine Beteiligung an dem Verfahren über den Auflösungsantrag des Arbeitgebers in § 78a Abs. 4 Satz 2 BetrVG nicht vorgesehen ist.
  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    Da die Auszubildendenvertretung nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 (abgedruckt in AP Nr. 12 zu § 98 BetrVG 1972) - nicht von gesetzeswegen zu errichten sei, sei sie nur durch die Tarifvertragsbestimmungen geschaffen worden und habe eigenen Regelungen unterworfen werden können.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in dem von der Arbeitgeberin vorgelegten Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - angenommen, dass es sich beim TTC nach der Präambel des TV 122 um eine "Qualifizierungsorganisationseinheit", d.h. um einen Betrieb handele, dessen ausschließlicher Zweck die Durchführung der Berufsausbildung für andere Betriebe sei.

    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04) .

    Ausgehend von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, nach dem die Auszubildenden nicht Arbeitnehmer des Betriebs TTC (TT) sein sollen, würde ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach dem TV Mitbestimmung TTC leer laufen, wenn auf den Betrieb abzustellen wäre.

    Im Übrigen hat auch das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - darauf abgestellt, dass die Arbeitgeberin für die im TTC eingestellten Auszubildenden den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durchführe.

  • LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters

    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des BAGs vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - entgegen.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - angenommen, dass es sich beim TTC nach der Präambel des Tarifvertrag Mitbestimmung TTC um eine "Qualifizierungsorganisationseinheit", d.h. um einen Betrieb handele, dessen ausschließlicher Zweck die Durchführung der Berufsausbildung für andere Betriebe sei.

    Diese Regelung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zulässig (vgl. BAG Beschl. v. 10.11.2004 - Az.: 7 ABR 17/04; BAG Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, Hess. LAG Beschl. v. 21.04.2005 - Az.: 9/5 TaBV 115/04).

    Ausgehend von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschl. v. 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03, nach dem die Auszubildenden nicht Arbeitnehmer des Betriebs TTC (TT) sein sollen, würde ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach dem TV Mitbestimmung TTC leer laufen, wenn auf den Betrieb abzustellen wäre.

    Im Übrigen hat auch das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: 1 ABR 28/03 - darauf abgestellt, dass die Arbeitgeberin für die im TTC eingestellten Auszubildenden den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durchführe.

  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 11/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung

    Die Beteiligung des Betriebsrats/der Personalvertretung bei der Bestellung der Ausbilder soll eine an den Interessen der Arbeitnehmer orientierte Ausfüllung von Gestaltungsspielräumen bei der betrieblichen Berufsbildung gewährleisten (BAG 24. August 2004  - 1 ABR 28/03 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 111, 350) .
  • LAG Köln, 27.04.2007 - 12 TaBV 7/07

    Einstellung - Auszubildender-Ausbildungsbetrieb

    Der Streit zwischen den Beteiligten ist so lange aktuell, wie die Arbeitgeberin ohne Beteiligung des Betriebsrates nach § 99 BetrVG weiterhin Auszubildende in dem Betrieb I zeitweise praktisch ausbilden lässt; dies hat die Arbeitgeberin weiterhin vor (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 -).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Betriebes I ist nicht ausgeschlossen, weil die Auszubildenden nicht Arbeitnehmer des Betriebes T im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG sind und sie von dem Betriebsrat dieses Betriebes nicht vertreten werden (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 -).

    Entscheidend für die fehlende Vertretung durch den Betriebsrat des Betriebes T ist vielmehr, dass die Auszubildenden an dem arbeitstechnischen Betriebszweck dieses Betriebes, der gerade in ihrer Ausbildung besteht, nicht teilnehmen (vgl. BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 -).

    Ein Eingriff in das gesetzliche Beteiligungsrecht des Betriebsrats des Betriebes I nach § 99 BetrVG wäre nicht von Art. 9 Abs. 3 GG, § 3 Abs. 2 TVG gedeckt (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 -).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der

  • LAG Düsseldorf, 09.10.2008 - 15 TaBV 96/07

    Betriebliche Bildungsmaßnahme, Moderation, work-shop, Mitbestimmung

  • ArbG Bonn, 02.12.2009 - 5 BV 65/09

    Wahlberechtigung der in einem Ausbildungsbetrieb vorhandenen Auszubildenden zu

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 450/07

    Auszubildendenvertreter - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Köln, 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16

    Side-by-Side-Coaching; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 (3) TaBV 19/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 TaBV 14/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 TaBV 24/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 (2) TaBV 28/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Durchführung von Schulungsmaßnahmen für

  • LAG Hessen, 12.07.2012 - 5 TaBV 250/11

    Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Teilnahme von Cockpit-Mitarbeitern an

  • LAG Hamm, 04.05.2007 - 13 Sa 38/07

    Übernahme; Auszubildender; Auszubildendervertreter; Telekom

  • LAG Nürnberg, 08.02.2006 - 9 TaBV 35/04

    Auszubildendenvertreter - Übernahmepflicht - Aufklärung nach § 78a BetrVG -

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 48/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

  • LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06

    Berufsausbildungsverhältnis; Auszubildendenvertreter; Anschlussarbeitsverhältnis;

  • BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs 4 BetrVG

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20

    Mitbestimmung des Personalrats bei Entscheidungen von Arbeitsagenturen (hier

  • ArbG Bielefeld, 29.11.2006 - 3 Ca 2018/06
  • LAG Nürnberg, 25.04.2017 - 6 TaBV 53/16

    Bildungsmaßnahme - Globalantrag - Unterlassungsanspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

  • LAG Hessen, 08.11.2005 - 4 TaBV 159/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - berufliche Fortbildung - Luftverkehr -

  • LAG Köln, 22.04.2010 - 13 TaBV 89/09

    Unwirksame Betriebsratswahl im Betrieb Telekom Ausbildung; Wahlberechtigung in

  • LAG Brandenburg, 24.11.2005 - 9 TaBV 7/05
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2022 - 1 TaBV 773/22

    Einsetzen einer Einigungsstelle - betriebliche Fort- und Weiterbildung -

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2009 - 12 TaBV 123/08

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Betriebsrats des Entsendebetriebs und des

  • LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06

    Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05

    Tarifpluralität - Verbandstarifvertrag und Firmentarifvertrag -

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