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Rechtsprechung
   BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46339
BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11 (https://dejure.org/2012,46339)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 7 ABR 38/11 (https://dejure.org/2012,46339)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 7 ABR 38/11 (https://dejure.org/2012,46339)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis; fristgerechtes Übernahmeverlangen; Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis - fristgerechtes Übernahmeverlangen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78a Abs 1 BetrVG, § 78a Abs 2 S 1 BetrVG, § 78a Abs 3 BetrVG, § 78a Abs 4 S 1 Nr 2 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG
    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis - fristgerechtes Übernahmeverlangen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der verfrühten Stellung eines Weiterbeschäftigungsverlangens; Berufung des Arbeitgebers auf die Nichteinhaltung der Frist

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der verfrühten Stellung eines Weiterbeschäftigungsverlangens; Berufung des Arbeitgebers auf die Nichteinhaltung der Frist

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in Arbeitsverhältnis ? Geltendmachung des Übernahmeverlangens vor Beginn der Dreimonatsfrist unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters nach Ausbildungsende

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters: Fristgerechtes Übernahmeverlangen erforderlich!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 884
  • DB 2013, 1499
  • DB 2013, 1558
  • NZA-RR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Durch ein form- und fristgerechtes Übernahmeverlangen des Auszubildenden entsteht zwischen dem Arbeitgeber und einem Mitglied der in § 78a Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmervertretungen nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis im Ausbildungsberuf (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 13 mwN , AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ) .

    Die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG findet keine entsprechende Anwendung (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 23 ff., AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7) .

    Daneben dient die Dreimonatsfrist aber auch der Rechtssicherheit und der Planungssicherheit des Arbeitgebers (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ; vgl. BT-Drucks. 7/1334 S. 3; Oetker GK-BetrVG § 78a Rn. 75) .

    Die Dreimonatsfrist kann deswegen nicht auf sechs Monate verlängert werden ( BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 28 , AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; ebenso DKKW-Bachner 13. Aufl. § 78a Rn. 19; Oetker GK-BetrVG § 78a Rn. 74 f. mwN; KR-Weigand § 78a Rn. 27b; Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 78a Rn. 21; WPK/Preis § 78a Rn. 10; aA Fitting § 78a Rn. 19; HaKo-BetrVG/Lorenz 3. Aufl. § 78a Rn. 12; APS/Künzl 4. Aufl. § 78a Rn. 61) .

    Der Gesetzgeber hat das BetrVG mit dem Betriebsverfassungsgesetz-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) umfassend reformiert, diese Novelle aber nicht zum Anlass genommen, die Dreimonatsfrist des § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG an die Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG anzupassen (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ) .

    Übernahmeverlangen von Auszubildenden, die früher als drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gestellt werden, sind unbeachtlich und müssen bei der Personalplanung nicht berücksichtigt werden (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 30 , AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ) .

    Um den Beginn der Dreimonatsfrist zu ermitteln, ist von dem Zeitpunkt an, in dem die Abschlussprüfung bestanden wird, zurückzurechnen (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7 ) .

    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100; 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16) .

    Der Senat hatte im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 40/10 - Rn. 40 aE, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7) keine Veranlassung, zur Frage einer allgemeinen Hinweispflicht des Arbeitgebers bei Form- oder Fristverstößen von Weiterbeschäftigungsverlangen Stellung zu nehmen.

  • BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05

    Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag;

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100; 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16) .
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    nicht darauf vertrauen, ohne ein form- und fristgerechtes Übernahmeverlangen übernommen zu werden (vgl. BAG 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 50, 79; Oetker GK-BetrVG § 78a Rn. 46) .
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitgebers darauf abzielt, den Auszubildenden von der form- und fristgerechten Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsverlangens abzuhalten, obwohl die entstehenden Nachteile für den Arbeitgeber vorhersehbar waren und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, sie abzuwenden (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 7; vgl. zu § 9 BPersVG BVerwG 9. Oktober 1996 - 6 P 20.94 - zu II 3 b der Gründe, BVerwGE 102, 100; 31. Mai 2005 - 6 PB 1.05 - zu 3 b der Gründe mwN, EzBAT MTV § 22 Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder [Jugendvertreter] Nr. 16) .
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Nach früherer Rechtsprechung des Senats musste der Arbeitgeber das Klageverfahren beschreiten, wenn er mit einer negativen Feststellungsklage geklärt haben wollte, dass kein Arbeitsverhältnis nach § 78a Abs. 2 oder Abs. 3 BetrVG zustande gekommen ist, weil der Auszubildende kein rechtswirksames Übernahmeverlangen gestellt hat (BAG 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 63, 319) .
  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 109/10

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; negativer

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. April 2011 - 10 TaBV 109/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94

    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Mit Urteil vom 11. Januar 1995 (- 7 AZR 574/94 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 22) hat der Senat demgegenüber ausgeführt, er neige nunmehr dazu, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, in einem einheitlichen Beschlussverfahren (gegebenenfalls durch Kombination von Haupt- und Hilfsanträgen) sowohl die Feststellung der Nichtbegründung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 78a Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG als auch die Auflösung eines solchen Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 78a Abs. 4 BetrVG zu verfolgen (vgl. ferner ErfK/Kania 13. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 11; Fitting 26. Aufl. § 78a Rn. 61; Oetker GK-BetrVG 9. Aufl. § 78a Rn. 182 f.; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 78a Rn. 27; KR-Weigand 9. Aufl. § 78a BetrVG Rn. 49 ff.) .
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 621/78

    Weiterbeschäftigungsverlangen - Beendigung des Ausbildungsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 38/11
    Er soll sich nicht vorzeitig darauf festlegen, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis einzugehen (vgl. BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 - zu II 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 78a Nr. 8) .
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