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Rechtsprechung
   ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,68098
ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17 (https://dejure.org/2017,68098)
ArbG Münster, Entscheidung vom 18.05.2017 - 2 BV 4/17 (https://dejure.org/2017,68098)
ArbG Münster, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 2 BV 4/17 (https://dejure.org/2017,68098)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Allerdings ist das BBiG nur dann nicht anwendbar, wenn auch das Praktikum durch staatliche Entscheidung anerkannt ist (BAG 18.11.2008 3 AZR 192/07 juris Rn. 18, 19).
  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Die Vorschrift stellt eine besondere Ausformung des betriebsverfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbots von Amtsträgern in § 78 Abs. 2 BetrVG dar (ständige Rechtsprechung BAG; 15.12.2011 7 ABR 40/10; 17.02.2010 7 ABR 89/08, 25.02.2009 7 ABR 61/07).
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Die Vorschrift stellt eine besondere Ausformung des betriebsverfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbots von Amtsträgern in § 78 Abs. 2 BetrVG dar (ständige Rechtsprechung BAG; 15.12.2011 7 ABR 40/10; 17.02.2010 7 ABR 89/08, 25.02.2009 7 ABR 61/07).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Die Vorschrift stellt eine besondere Ausformung des betriebsverfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbots von Amtsträgern in § 78 Abs. 2 BetrVG dar (ständige Rechtsprechung BAG; 15.12.2011 7 ABR 40/10; 17.02.2010 7 ABR 89/08, 25.02.2009 7 ABR 61/07).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 6 PB 7.12

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Bei typisierender Betrachtungsweise darf der Gesetzgeber zu Grunde legen, dass Absolventen einer berufsqualifizierenden Ausbildung mit Hochschulniveau im Vergleich zu Absolventen anderer Ausbildungen einem geringeren Risiko ausgesetzt sind, nach Abschluss der Ausbildung über einen nennenswerten Zeitraum ohne Beschäftigung zu bleiben (BVerwG 30.05.2012 6 PB 7/12 juris Rn. 10).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94

    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    In der Entscheidung vom 01.11.1995 (7 AZR 574/94, juris 20) hat das BAG jedoch erwogen, dass auch im Beschlussverfahren entschieden werden könne, ob die Voraussetzungen des § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG vorliegen.
  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Da das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses Vorfrage für die Auflösungsfrage ist, müssen beide Anträge schon wegen der Gefahr divergierender Entscheidungen in einem einheitlichen Beschlussverfahren gestellt werden können (im Anschluss an LAG Köln, 02.11.2006 5 TaBV 13/06, juris Rn.50 mit Verweis auf LAG Bremen 23.05.2006 1 TaBV 20/05).
  • LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06

    Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe

    Auszug aus ArbG Münster, 18.05.2017 - 2 BV 4/17
    Da das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses Vorfrage für die Auflösungsfrage ist, müssen beide Anträge schon wegen der Gefahr divergierender Entscheidungen in einem einheitlichen Beschlussverfahren gestellt werden können (im Anschluss an LAG Köln, 02.11.2006 5 TaBV 13/06, juris Rn.50 mit Verweis auf LAG Bremen 23.05.2006 1 TaBV 20/05).
  • LAG Hamm, 09.11.2018 - 13 TaBV 82/17

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

    Die Beschwerden des Betriebsrats und der Beteiligten E gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 18.05.2017 - 2 BV 4/17 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor präzisierend wie folgt lautet:.

    Unter Berücksichtigung der arbeitgeberseits in der mündlichen Anhörung am 09.11.2018 vorgenommenen Präzisierung der gestellten Anträge beantragen die Beteiligte E und der Betriebsrat, den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 18.05.2017 - 2 BV 4/17 - abzuändern und die Anträge abzuweisen.

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