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Rechtsprechung
   AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 62 Js 1144/20 (2176/20), 23 OWi 2176/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36357
AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 62 Js 1144/20 (2176/20), 23 OWi 2176/20 (https://dejure.org/2020,36357)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 10.11.2020 - 23 OWi 62 Js 1144/20 (2176/20), 23 OWi 2176/20 (https://dejure.org/2020,36357)
AG St. Ingbert, Entscheidung vom 10. November 2020 - 23 OWi 62 Js 1144/20 (2176/20), 23 OWi 2176/20 (https://dejure.org/2020,36357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Verteidigerbüros überfluten mit ausufernden Schriftsätzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

    Auszug aus AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20
    Die derart erwarteten Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit von Verfahren und den vermeintlich erforderlichen Grundrechteschutz von Betroffenen erscheinen angesichts weltweit wohl höchsten Standards der Messgeräte und Messverfahren überspannt entgegen der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zum Strafverfahren): Müsste das Gericht allen Anträgen des Angeklagten auf weitere Sachaufklärung nachgehen, gewänne der Angeklagte einen Einfluss auf Dauer und Umfang des Verfahrens, der über das zu seiner Verteidigung Gebotene hinausginge und dazu führen könnte, dass die rechtsstaatlich geforderte Beschleunigung des Strafverfahrens ernstlich gefährdet wäre (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2003 - 2 BvR 1071/03).(Rn.20).

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht betreffend ein Strafverfahren entschieden: Müsste das Gericht allen Anträgen des Angeklagten auf weitere Sachaufklärung nachgehen, gewänne der Angeklagte einen Einfluss auf Dauer und Umfang des Verfahrens, der über das zu seiner Verteidigung Gebotene hinausginge und dazu führen könnte, dass die rechtsstaatlich geforderte Beschleunigung des Strafverfahrens ernstlich gefährdet wäre (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06. August 2003 - 2 BvR 1071/03).

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20
    Dennoch steht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH) des Saarlandes vom 5. Juli 2019 - Lv 7/17 -, betreffend eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerätetyp Jenoptik Traffistar S 350, einer Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, festgestellt durch ein anderes Messgerät, bei welchem Rohmessdaten gelöscht/nicht gespeichert werden, nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20
    Bedenkt man, dass schon in Strafsachen regelmäßig die Ergebnisse allgemein anerkannter kriminaltechnischer oder rechtsmedizinischer Untersuchungsverfahren verwertet werden, ohne dass die genaue Funktionsweise der verwendeten Messgeräte bekannt ist, so besteht kein Anlass für insoweit strengere Anforderungen in Bußgeldsachen, bei denen es lediglich um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht und die im Hinblick auf ihre vorrangige Bedeutung für Massenverfahren des täglichen Lebens auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet sind (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, IV-1 RBs 50/14).
  • OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Anwendung, Leivtex XV3

    Auszug aus AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20
    Nachdem aber nun das Oberlandesgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 30.08.2019 - Ss Bs 46/2019, 44/19 OWi -, in dem in der Sache nicht entschieden, sondern das Verfahren betreffend eine Messung mit dem Messgerät XV 3 der Fa. Leivtec eingestellt wurde, dem erkennenden Gericht letztlich aufgegeben hat, in künftigen Fällen zu überprüfen, ob ein nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs folgendes Verwertungsverbot anzunehmen ist wegen Löschung/Nichtspeicherung solcher Daten, bedarf es einer differenzierenden Betrachtung - entgegen Zweckrichtung des standardisierten Messverfahrens - und Auslegung des Urteils betreffend Intention des Verwertungsverbots.
  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Auszug aus AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20
    Bei Messungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät der Fa. LEIVTEC, XV 3 handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um standardisierte Messverfahren (vergl u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; Saarländisches OLG, Beschluss vom 03.11.2017, Ss Rs 44/2017 - 66/17 OWi -, OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18

    Löschung von Messdaten, Leivtec XV 3, Verwertbarkeit

    Auszug aus AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20
    Bei Messungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät der Fa. LEIVTEC, XV 3 handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um standardisierte Messverfahren (vergl u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; Saarländisches OLG, Beschluss vom 03.11.2017, Ss Rs 44/2017 - 66/17 OWi -, OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18).
  • AG St. Ingbert, 29.08.2019 - 25 OWi 1936/19

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Messergebnisse

    Auszug aus AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20
    Die vom erkennenden Gericht nach Urteil des VerfGH zunächst vertretene Auffassung (Beschluss vom 29.08.2019, 25 OWi 1936/19) wird nicht mehr aufrechterhalten.
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