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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.02.2024 - I-7 U 120/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13041
OLG Hamm, 27.02.2024 - I-7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,13041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2024 - I-7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,13041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2024 - I-7 U 120/22 (https://dejure.org/2024,13041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Autofahrer müssen an Schulbushaltestellen besonders langsam und aufmerksam fahren

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Bus-Vorbeifahrt: Bremsbereitschaft beibehalten - Unfall mit Kind

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhte Sorgfaltspflichten des Kraftfahrzeugführers gegenüber Kindern (§ 3 Abs. 2a StVO) (jurisPR-VerkR 19/2024 Anm. 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2468
  • NJW-RR 2024, 894
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 77/23

    Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei Vorbeifahrt an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2024 - 7 U 120/22
    Zwar darf ein Kraftfahrzeugführer nach § 20 Abs. 1 StVO im Gegenverkehr an sich vorsichtig an einem noch haltenden Bus vorbeifahren, muss sich dabei aber im Einzelfall - wie hier im Hinblick auf eine erkennbare Vielzahl von aussteigenden Kindern - nach § 3 Abs. 2a StVO so verhalten, dass eine Gefährdung eines plötzlich hinter dem Bus auf die Fahrbahn tretenden Kindes ausgeschlossen ist; dazu muss der Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit im Zweifel so weit drosseln, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann (in Übertragung von BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23, BeckRS 2023, 40253 Rn. 23 m. w. N. auf § 3 Abs. 2a StVO).

    Im Hinblick auf die wahrgenommenen Kinder, die aus dem Bus ausgestiegen waren, war zudem nach § 1 StVO besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten, um die Kinder nicht zu gefährden (vgl. zur Vorbeifahrt an einem Müllfahrzeug zuletzt BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23, BeckRS 2023, 40253 Rn. 22-24 m. w. N.) .

    Die Geschwindigkeit ist jedenfalls soweit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann (vgl. BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23, BeckRS 2023, 40253 Rn. 23 m. w. N.) .

  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 7 U 53/20

    Wechselnde Beweislastentscheidungen bei § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG; vollständiges

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2024 - 7 U 120/22
    Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen hat dabei jeweils der eine Unfallbeteiligte die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen; für Verschuldensvermutungen ist dabei kein Raum (BGH Urt. v. 13.2.1996 - VI ZR 126/95, r+s 1996, 174 = juris Rn. 11; vgl. BGH Urt. v. 13.2.2007 - VI ZR 58/06, r+s 2007, 211 Rn. 6; vgl. auch zur st. Rspr. des Senats Beschl. v. 7.1.2021 - 7 U 53/20, BeckRS 2021, 2530 = juris Rn. 8) .

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (st. Rspr., vgl. nur Senat Beschl. v. 7.1.2021 - 7 U 53/20, BeckRS 2021, 2530 = juris Rn. 21 m. w. N.; siehe auch BGH Urt. v. 16.11.2021 - VI ZR 100/20, r+s 2022, 48 Rn. 15 f.) .

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2024 - 7 U 120/22
    Das Landgericht hat dem Freistellungsanspruch auch zu Recht lediglich die berechtigte Schadensersatzforderung zugrunde gelegt (vgl. BGH Urt. v. 18.7.2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588) und die vorgerichtlichen Anwaltskosten entsprechend berechnet.
  • OLG Hamm, 19.08.2024 - 7 U 58/23
    Die Anwendung von § 3 Abs. 2a StVO setzt allerdings voraus, dass der gefährdete Verkehrsteilnehmer - wie hier nicht - aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale als hilfsbedürftig in diesem Sinne zu erkennen ist (im Anschluss an BGH Urt. v. 26.1999 - VI ZR 20/99, r+s 2000, 64 = juris Rn. 8; OLG Hamm Beschl. v. 27.2.2024 - 7 U 120/22, NJW-RR 2024, 894 = juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.06.2024 - 7 U 142/23
    Insbesondere hatte die Beklagte keinen Anhaltspunkt dafür, dass in diesem Bereich Kinder zu dieser Zeit auf die Fahrbahn laufen könnten (vgl. § 3 Abs. 2a StVO; dazu etwa Senat Beschl. v. 27.2.2024 - 7 U 120/22, BeckRS 2024, 12415 = juris Rn. 20 m. w. N. ).
  • OLG Hamm, 25.06.2024 - 7 U 142/237 U 142/23
    Insbesondere hatte die Beklagte keinen Anhaltspunkt dafür, dass in diesem Bereich Kinder zu dieser Zeit auf die Fahrbahn laufen könnten (vgl. § 3 Abs. 2a StVO ; dazu etwa Senat Beschl. v. 27.2.2024 - 7 U 120/22 , BeckRS 2024, 12415 = juris Rn. 20 m. w. N. ).
  • OLG Hamm, 25.06.2024 - 7 U 142/23
    Insbesondere hatte die Beklagte keinen Anhaltspunkt dafür, dass in diesem Bereich Kinder zu dieser Zeit auf die Fahrbahn laufen könnten (vgl. § 3 Abs. 2a StVO; dazu etwa Senat Beschl. v. 27.2.2024 - 7 U 120/22, BeckRS 2024, 12415 = juris Rn. 20 m. w. N. ).
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