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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.06.2017 - Ss Rs 22/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,74676
OLG Saarbrücken, 26.06.2017 - Ss Rs 22/17 (https://dejure.org/2017,74676)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.06.2017 - Ss Rs 22/17 (https://dejure.org/2017,74676)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - Ss Rs 22/17 (https://dejure.org/2017,74676)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf.".
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    Der Tenor des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - lautet: "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf." Er betrifft damit erkennbar ein Verfahren, in dem es um ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit und in der Sache um ein Beweisverwertungsverbot geht.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Der Tenor des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 - Lv 7/17 - lautet: "Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2017 (SS RS 22/2017) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.03.2017 (22 OWI 859/16) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf." Er betrifft damit erkennbar ein Verfahren, in dem es um ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit und in der Sache um ein Beweisverwertungsverbot geht.
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