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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55570
OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21 (https://dejure.org/2021,55570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2021 - 3 U 14/21 (https://dejure.org/2021,55570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2021 - 3 U 14/21 (https://dejure.org/2021,55570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1913 BGB, § 1958 BGB, § 1960 Abs 2 BGB, § 1960 Abs 3 BGB
    Passivlegitimation bei der Klage eines Nachlassgläubigers und Bestehen einer Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivlegitimiert für die Klage einer GmbH betreffend eine ursprünglich gegen den Erblasser begründete Forderung sind nur die unbekannten Erben vertreten durch den Nachlasspfleger, nicht der Nachlasspfleger selbst.

  • rechtsportal.de

    Bezahlung von Pflegeleistungen als Nachlassverbindlichkeit Fehlende Passivlegitimation eines Nachlasspflegers Nachlasspfleger als Vertreter der unbekannten Erben Keine Partei kraft Amtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 441
  • FamRZ 2022, 1064
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21
    Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des BGH in NJW 1989, 2133 ff. Denn dort führt der BGH Rn. 12 gerade aus, dass die jedenfalls Miterbin gewordene Frau K. Partei in dem dortigen Rechtsstreit sei, denn der Nachlasspfleger führe den Prozess nicht als Partei kraft Amtes, sondern als Vertreter des oder der unbekannten Erben.

    Das OLG Stuttgart, aaO., und ihm folgend Zimmermann (in: Die Nachlasspflegschaft, aaO. mwN) haben allerdings als unschädlich angesehen (mit der Folge einer bloßen Rubrumsberichtigung), wenn in der Klage zwar ausdrücklich nur der Nachlasspfleger als Beklagter genannt ist, nach deren Begründung aber offensichtlich ist, dass mit dieser gewählten Bezeichnung die durch ihn vertretenen Erben gemeint seien (das liegt auch auf der Linie des BGH-Urteils NJW 1989, 2133 ff).

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21
    Im Ausgangspunkt ist zu bedenken, dass der Nachlasspfleger - im Rahmen der ihm auch hier nach der Bestallungsurkunde zugewiesenen Aufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses - nach heute herrschender Meinung nicht Partei kraft Amtes ist und auch nicht Vertreter des Nachlasses als eines Sondervermögens, sondern vielmehr Vertreter der unbekannten Erben (BGH NJW 1983, 226 f, Rn. 7; OLG Nürnberg ZEV 2017, 478, juris Rn. 34; LG Bochum DStR 2019, 468 ff, juris Rn. 26; Firsching/ Graf, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 41 Rn. 82; Zimmermann, ZEV 2011, 631 dort mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; Stein in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2002, § 1960 Rn. 25 mwN).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Falle des Aktivprozesses eines Nachlasspflegers in NJW 1983, 226 f, juris Rn. 7, ausgeführt, die Stellung des Nachlasspflegers als des gesetzlichen Vertreters der unbekannten Erben schließe nicht aus, dass der Pfleger persönlich die Rolle einer Prozesspartei wahrnehme (unter Hinweis auf §§ 780 Abs. 2 ZPO, 40 Abs. 1 GBO) und als Kläger zum Nachlass gehörige Rechte einklage.

  • OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15

    Anspruch auf Schadensersatz gegen unbekannte Erben bei bestehender

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21
    Im Ausgangspunkt ist zu bedenken, dass der Nachlasspfleger - im Rahmen der ihm auch hier nach der Bestallungsurkunde zugewiesenen Aufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses - nach heute herrschender Meinung nicht Partei kraft Amtes ist und auch nicht Vertreter des Nachlasses als eines Sondervermögens, sondern vielmehr Vertreter der unbekannten Erben (BGH NJW 1983, 226 f, Rn. 7; OLG Nürnberg ZEV 2017, 478, juris Rn. 34; LG Bochum DStR 2019, 468 ff, juris Rn. 26; Firsching/ Graf, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 41 Rn. 82; Zimmermann, ZEV 2011, 631 dort mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; Stein in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2002, § 1960 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 21.07.2000 - V ZR 393/99

    Grundbuchberichtigung auf Antrag des Nachlaßpflegers

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21
    Diesen Grundsatz hat der BGH für den Aktivprozess des Nachlasspflegers in ZEV 2001, 32 f, juris Rn. 7 bestätigt und weiter erläutert.
  • LG Bochum, 12.11.2018 - 6 O 124/18

    Honorarforderung aus einer Praxisabwicklung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21
    Im Ausgangspunkt ist zu bedenken, dass der Nachlasspfleger - im Rahmen der ihm auch hier nach der Bestallungsurkunde zugewiesenen Aufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses - nach heute herrschender Meinung nicht Partei kraft Amtes ist und auch nicht Vertreter des Nachlasses als eines Sondervermögens, sondern vielmehr Vertreter der unbekannten Erben (BGH NJW 1983, 226 f, Rn. 7; OLG Nürnberg ZEV 2017, 478, juris Rn. 34; LG Bochum DStR 2019, 468 ff, juris Rn. 26; Firsching/ Graf, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 41 Rn. 82; Zimmermann, ZEV 2011, 631 dort mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; Stein in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2002, § 1960 Rn. 25 mwN).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21
    Der 5. Zivilsenat des OLG Schleswig hat in SchlHA 1998, 263 ausgeführt, es sei grundsätzlich nicht Sache des Nachlasspflegers, Nachlassgläubiger zu befriedigen.
  • FG Münster, 18.06.2024 - 2 V 693/24

    Kraftfahrzeugsteuer - Zur Haltereigenschaft und Kraftfahrzeugsteuerpflicht im

    Die Ausführungen des Landgerichts B stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, wonach sich ein Anspruch gegen die unbekannten Erben richte und nur gegen diese vertreten durch den Nachlasspfleger gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. Urteil vom 30.11.2021 - 3 U 14/21, juris).
  • FG Münster, 18.06.2024 - 2 V 699/24

    Kraftfahrzeugsteuer - Zur Haltereigenschaft und Kraftfahrzeugsteuerpflicht im

    Die Ausführungen des Landgerichts B stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, wonach sich ein Anspruch gegen die unbekannten Erben richte und nur gegen diese vertreten durch den Nachlasspfleger gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. Urteil vom 30.11.2021 - 3 U 14/21, juris).
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