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Da der Kooperationsvertrag für das 2+2-Programm zwischen dem University College London und der Universität zu Köln bedauerlicherweise nicht weiter verlängert wurde, können ab sofort keine weiteren Studierenden mehr für den deutsch-englischen Bachelorstudiengang angenommen werden. 

Das 3+1 Programm bleibt davon unberührt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: https://zib.jura.uni-koeln.de/erasmus-exchange-law-outgoings-studium-praktika/partneruniversitaeten-und-erfahrungsberichte/vereinigtes-koenigreich/university-college-london.

Stand: September 2023

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung

 

  • tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache

  • das Schulabschlusszeugnis oder das letzte vorhandene Schulzeugnis in einfacher Kopie

  • Begründung für die Wahl des Studiengangs in englischer Sprache (Umfang etwa 1-2 Seiten).


Näheres regelt die Zugangsordnung.

Erfahrungsgemäß bewerben sich jedes Jahr etwa 40 - 50 Personen um Zulassung zu dem Studiengang.

Bitte beachten: Als Folge des Brexit werden die Gebühren für EU-Studierende, die ab September 2021 ein Studium beginnen, steigen. Leider kommen Studenten aus der EU, dem EWR und der Schweiz, die ein Studium im Jahr 2021 oder später beginnen, nicht mehr für den UK (Home)-Gebührenstatus in Frage und werden die internationalen Gebühren in Höhe von 24 000 £ zahlen müssen.
 

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen zusammengefasst zu einer PDF-Datei ausschließlich elektronisch bis zum 15. Mai 2023 (Eingang) an folgende Adresse:

nkoch3SpamProtectionuni-koeln.de

Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung.