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Kaufvertrag (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Kaufvertrag die Kaufverträge
Genitiv des Kaufvertrages
des Kaufvertrags
der Kaufverträge
Dativ dem Kaufvertrag
dem Kaufvertrage
den Kaufverträgen
Akkusativ den Kaufvertrag die Kaufverträge

Worttrennung:

Kauf·ver·trag, Plural: Kauf·ver·trä·ge

Aussprache:

IPA: [ˈkaʊ̯ffɛɐ̯ˌtʁaːk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild  Kaufvertrag (Info)

Bedeutungen:

[1] ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über den Verkauf einer Sache oder eines Rechtes geschlossen wird

Herkunft:

Kompositum aus den Substantiven Kauf und Vertrag;
juristisch: definiert in § 433 BGB (Dtl.), § 1053 ABGB (Österr.)

Oberbegriffe:

[1] Vertrag

Unterbegriffe:

[1] Grundstückskaufvertrag, Hauskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag

Beispiele:

[1] Jedesmal wenn man beim Bäcker Brötchen holt, schließt man einen Kaufvertrag ab.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Kaufvertrag abschließen, einen Kaufvertrag unterschreiben

Wortbildungen:

kaufvertraglich

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Kaufvertrag
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kaufvertrag
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKaufvertrag