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Wutachflühen

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Wutachflühen sind ein vom Regierungspräsidium Freiburg am 27. September 1979 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Stühlingen im Landkreis Waldshut und der Stadt Blumberg im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Naturschutzgebiet Wutachflühen

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Wutachflühen

Wutachflühen

Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis Waldshut
Fläche 3,742 km²
Kennung 3.107
WDPA-ID 82952
Geographische Lage 47° 49′ N, 8° 30′ OKoordinaten: 47° 48′ 47″ N, 8° 30′ 17″ O
Wutachflühen (Baden-Württemberg)
Wutachflühen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 27. September 1979
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das Schutzgebiet liegt im Wutachtal zwischen den Ortschaften Fützen im Osten und Blumegg im Westen. Es beginnt im Norden ungefähr an der Mündung des Letterngrabens in die Wutach und reicht im Süden bis zur Mündung des Weilergrabens. Es liegt im Naturraum Alb-Wutach-Gebiet.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung des als Wutachflühen bezeichneten Teils des Wutachtals zwischen dem Einschnitt des Letterngrabens im Norden und des Weilergrabenbachs im Süden als Naturraum von besonderer Eigenart und Schönheit, als geologisch, insbesondere erdgeschichtlich bedeutsamster Naturaufschluß des Muschelkalks in Süddeutschland [und] als Lebensraum artenreicher Gesellschaften seltener, zum Teil vom Aussterben bedrohter Pflanzen - und Tierarten.“[1]

Landschaftscharakter

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Die Wutach ist schluchtartig in den anstehenden Muschelkalk eingegraben. Die bewaldeten Talhänge sind daher mit zahlreichen Felsformationen durchsetzt. östlich von Blumegg gehören noch einige landwirtschaftlich genutzte Flächen auf der oberhalb der Schlucht gelegenen Ebene zum Naturschutzgebiet. Im Norden ist das Tal etwas weiter geöffnet und es gibt dort einige Wiesen in der Talaue.

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Im Norden grenzt das Landschaftsschutzgebiet Achdorfer Tal, Buchberg und Mundelfinger Viehweide an. Das Gebiet liegt im FFH-Gebiet Blumberger Pforte und Mittlere Wutach und im Vogelschutzgebiet Wutach und Baaralb sowie im Naturpark Südschwarzwald.

Siehe auch

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Commons: Naturschutzgebiet Wutachflühen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Wutachflühen« vom 27. September 1979 (GBl. v. 31.10.1979, S. 459). Abgerufen am 29. Juni 2021.