Vertikale Bindung
Unter einer vertikalen Bindung versteht man in der Ökonomie eine vertragliche Vereinbarung zwischen Akteuren der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufe, bei der die Akteure – im Gegensatz zur vertikalen Integration – rechtlich selbständig bleiben. Als Synonym wird der Begriff Vertikalisierung verwendet.
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Arten
BearbeitenMan unterscheidet Preisbindung, Alleinbezugsbindung, Alleinvertriebsbindung und Kopplungsvertrag.
Bewertung
Bearbeiten- Vorteile
Durch vertikale Bindungen lassen sich Gewinne für die Wohlfahrt erzielen. Beispielsweise wird ein doppelter Preisaufschlag verhindert und Haftungsrisiken verringert.
- Nachteile
Durch vertikale Bindungen entstehen oftmals Wettbewerbsbeschränkungen.
Weblinks
Bearbeiten- Vertikale Bindung bei enzyklo.de