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Radträger

Teil der Radaufhängung

Mit Radträger wird der Teil der Radaufhängung bezeichnet, der über Lenker und Gelenke mit dem Fahrzeugkörper (Fahrgestell oder selbsttragende Karosserie) verbunden ist. Er enthält im Wesentlichen die Radlagerung eines Kraftfahrzeugs und alle radseitigen Anlenkpunkte sowie Befestigungsstellen für den Bremssattel bei Scheibenbremsen oder für die Ankerplatte bei Trommelbremsen.[1] Der Radträger ist das gegenüber dem Fahrzeugkörper geführte Teil und gehört zusammen mit dem Rad zur ungefederten Masse des Fahrzeugs.

Doppelquerlenker-Aufhängung Der Radträger in der Bildmitte enthält die Verbindung zu den beiden Dreieckslenkern und zur Spurstange, sowie die Radlagerung.
Radträger einer Mehrlenkerachse

Der Begriff wird auch anstelle der früheren Bezeichnung Achsschenkel bei gelenkten Achsen verwendet, bei denen die Lenkdrehachse (Spreizachse) durch die Mittelpunkte von Kugelgelenken festgelegt ist.

Literatur

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  • Bernd Heißing, Metin Ersoy, Stefan Gies: Fahrwerkhandbuch. 4. Auflage, Springer Vieweg Verlag. 2013, ISBN 978-3-658-01991-4.
  • Wolfgang Matschinsky: Radführungen der Straßenfahrzeuge: Kinematik, Elasto-Kinematik und Konstruktion., 3. Auflage, Springer Verlag Berlin Heidelberg 2007, ISBN 978-3-540-71196-4.

Einzelnachweise

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  1. Michael Trzesniowski: Rennwagentechnik: Grundlagen, Konstruktion, Komponenten, Systeme. 4. Auflage. Springer Vieweg, 2014, ISBN 978-3-658-04918-8, S. 376 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).