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Im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik verwaltete die Provinzialverwaltung Ostpreußen die preußische Provinz Ostpreußen.

Das Landeshaus in Königsberg

Struktur

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Die Provinzialverwaltung entstand 1875 durch Gesetz aus dem Landesarmenverband (vgl. Provinzialverband). Ihre Organe waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landeshauptmann als Chef der Verwaltung. Ihm waren Landesräte und Landesbauräte als Dezernenten beigegeben. Der Landeshauptmann war Vorsitzender des jeweiligen Verwaltungsorgans.

Die Aufgaben der Provinzialverwaltung waren:

In Königsberg hatte die Provinzialverwaltung Ostpreußen ihren Sitz im Landeshaus, das Landesbaurat C.W.G. Krah 1878 im Park des Dönhoffschen Grundes errichtete.[2] Bei den britischen Luftangriffen auf Königsberg wurde das Gebäude Ende August 1944 zerstört.

Landeshauptmänner in Ostpreußen

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Von 1941 bis 1945 war der Erste Landesrat Reinhart Bezzenberger de facto Landeshauptmann.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Robert Albinus: Königsberg Lexikon. Würzburg 2002, ISBN 3-88189-441-1
  2. Fritz Gause: Die Geschichte der Stadt Königsberg in Preußen, Bd. 2: Von der Königskrönung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Böhlau, Köln 1968, S. 631.