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Facharzt für Radiologie, auch Radiologe/Radiologin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Gebiet Radiologie spezialisiert hat.

Gebiet Radiologie

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Das Gebiet Radiologie umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte von 2018 die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen, kernphysikalischer und sonographischer Verfahren sowie die Anwendung interventioneller, minimal-invasiver radiologischer Verfahren in der Erwachsenen-, Kinder- und Neuroradiologie sowie die Belange des Strahlenschutzes.[1]

Facharzt-Weiterbildung

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Um in Deutschland Facharzt für Radiologie werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung in Radiologie mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die Musterweiterbildungsordnung vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Schwerpunkt-Weiterbildungen

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Radiologen und Radiologinnen können sich in den Schwerpunkten Neuroradiologie und Kinder- und Jugendradiologie weiterbilden.

Zusatz-Weiterbildungen

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Fachärztinnen und -ärzte für Radiologie haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Hierzu gehören die Zusatz-Weiterbildungen Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen sowie die Zusatz-Weiterbildungen, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.

Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen

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Voraussetzungen für die Zusatz-Bezeichnung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen sind

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Gebiet Radiologie Facharzt/Fachärztin für Radiologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, S. 285ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 4. November 2024.
  2. Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 400f. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.