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Entenschnabel (Nordsee)

zur Bundesrepublik Deutschland gehörendes Meeresgebiet der Nordsee

Als Entenschnabel wird der von der deutschen Nordseeküste nach Nordwesten reichende Festlandsockelsektor bezeichnet, der die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone ausmacht.[1] Diese Bezeichnung wird gelegentlich auch von amtlichen Stellen verwendet,[2] während Gesetze das Gebiet als deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee bezeichnen.[3]

Wirtschaftszonen in der Nordsee, der Entenschnabel entspricht dem deutschen Anteil

Die Station ENTE3 (Entenschnabel Station 3) mit den Koordinaten 55,92° N, 3,35° O ist gleichzeitig der nördlichste und westlichste Punkt der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.[4]

Im nordwestlichen Teil umfasst der Entenschnabel einen Streifen der Doggerbank (mit dem gleichnamigen Naturschutzgebiet) und reicht darüber hinaus in die zentrale Nordsee.[5]

Grenzverlauf

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f1  Karte mit allen Koordinaten des Abschnitts Grenzverlauf: OSM

 
Abgrenzung: Verhandlungsentwürfe

Die Festlegung des Entenschnabels erfolgte durch bilaterale Abkommen der Bundesrepublik mit dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Dänemark auf der Grundlage des Urteils des Internationalen Gerichtshofes zum North Sea Continental Shelf Case (1969). Die Verträge hierzu wurden am 30. Oktober 1970 unterzeichnet und legten die Größe des „Entenschnabels“ mit rund 36.000 km² fest.[1][6] Die Ausschließliche Wirtschaftszone, die außerhalb des Küstenmeers liegt, ist dagegen nur 28.600 km² groß.[7]

Die Grenze zwischen deutschen, dänischen und britischen Gebieten am Festlandsockel wird durch folgende Koordinaten (Europäisches Datum 1950 / ED50) festgelegt, die durch Großkreisbögen verbunden werden:[8]

Grenzpunkte
Deutschland / Dänemark Deutschland / Niederlande Deutschland / Vereinigtes Königreich
55° 10′ 3″ N, 7° 33′ 10″ O 53° 45′ 3″ N, 6° 19′ 58″ O 55° 45′ 54″ N, 3° 22′ 13″ O
55° 30′ 40″ N, 5° 45′ 0″ O 53° 48′ 53″ N, 6° 15′ 51″ O 55° 50′ 6″ N, 3° 24′ 0″ O
55° 15′ 0″ N, 5° 24′ 12″ O 53° 59′ 57″ N, 6° 6′ 28″ O 55° 55′ 9″ N, 3° 21′ 0″ O
55° 15′ 0″ N, 5° 9′ 0″ O 54° 11′ 12″ N, 6° 0′ 0″ O
55° 24′ 15″ N, 4° 45′ 0″ O 54° 37′ 12″ N, 5° 0′ 0″ O
55° 46′ 22″ N, 4° 15′ 0″ O 55° 0′ 0″ N, 5° 0′ 0″ O
55° 55′ 9″ N, 3° 21′ 0″ O 55° 20′ 0″ N, 4° 20′ 0″ O
55° 45′ 54″ N, 3° 22′ 13″ O

Erdgasförderung

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1974 wurde erstmals erfolgreich im Entenschnabel, etwa 300 km von der deutschen Nordseeküste entfernt, nach Erdgas gebohrt. Bis 1988 wurde durch drei weitere Bohrungen das Gasfeld A6/B4 genauer untersucht. Am 18. September 2000 begann eine Vorbereitungsphase von 18 Monaten, nach der der planmäßige Förderbetrieb aus drei abgeteuften Bohrungen aufgenommen wurde. Der Transport des Gases erfolgt durch eine Pipeline am Meeresgrund von der Förderstätte nach Den Helder in den Niederlanden. Das Projekt ist das erste Offshore-Projekt im Bereich des deutschen Festlandsockels der Nordsee, geplant und realisiert in enger Zusammenarbeit mit der Wintershall Noordzee B.V. in Den Haag.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Uwe Jenisch: Das neue internationale Seerecht. Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Kapitel 8: Territoriale Veränderungen in Nordsee und Ostsee. In: Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.): Politische Studien, Heft 249, 1980 (ZDB-ID 202300-3), S. 37.
  2. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Meeresbergbau
  3. Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee (Memento vom 3. März 2018 im Internet Archive)
  4. MURSYS – Nordsee. Stationsliste für Monitoringfahrten in der deutschen AWZ (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  5. Umweltbericht Nordsee (Memento vom 6. August 2016 im Internet Archive) (PDF; 25,4 MB)
  6. Kitz/Rothenbühler: Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1969 und 1970. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Band 33, Heft 4, S. 681–683 (Digitalisat; (PDF; 6,9 MB)).
  7. Umweltbericht zum Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee (Memento vom 19. August 2016 im Internet Archive) (PDF; 25,4 MB), S. 16.
  8. BGBl. 1972 II S. 881