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Edikt

im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats

Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. In der späten Kaiserzeit wurden auch Gesetze, die in den Rechtsfolgen am weitesten reichende Rechtsquelle des Kaisers, als Edikte bezeichnet.[1]

In der Neuzeit steht der Begriff

Wichtige Beispiele

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Siehe auch

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Literatur

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Wiktionary: Edikt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gaius, Institutiones Gai, 1.5 (decreto vel edicto vel epistula).