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Doppeltriebwagen

Mehrteiliger Wagenzug mit Eigenantrieb

Als Doppeltriebwagen, abgekürzt DT oder DTW, werden zwei permanent miteinander verbundene Triebwagen einer Bahn bezeichnet. Meist handelt es sich hierbei um zwei fest gekuppelte vierachsige Fahrzeuge mit je zwei Drehgestellen. Die beiden Hälften funktionieren zwar elektrisch betrachtet wie eine Doppeltraktion, können aber im Gegensatz zu dieser im laufenden Betrieb nicht voneinander getrennt werden beziehungsweise sind generell einzeln nicht fahrfähig. Doppeltriebwagen sind zueinander spiegelverkehrt aufgebaute Zweirichtungsfahrzeuge, mit jeweils einem Führerstand an den äußeren Enden der Fahrzeugkombination. Elektrisch betriebene Fahrzeuge dieser Art haben häufig nur an einem Fahrzeugteil einen Stromabnehmer, wenn die beiden Wagen durch die (Kurz-)Kupplung elektrisch miteinander verbunden sind.

Ein DT1 der U-Bahn Hamburg
Stuttgarter Stadtbahnzug vom Typ DT 8
Berliner S-Bahn-Zug der Baureihe 480
Führerstandsloses Ende eines Doppeltriebwagens der Berliner U-Bahn-Baureihe G

Ferner wird zwischen Doppeltriebwagen mit und ohne Übergangsmöglichkeit zwischen den beiden Fahrzeugteilen unterschieden. Doppeltriebwagen mit Übergang ähneln bauartmäßig stark einem Gelenkfahrzeug. Teilen sich die beiden Wagenkästen hingegen ein gemeinsames Jakobsdrehgestell oder sind aufeinander aufgesattelt, wird in der Regel nicht mehr von einem Doppeltriebwagen, sondern einem Gelenktriebwagen gesprochen.

Eng mit den Doppeltriebwagen verwandt sind außerdem die früher vor allem in Ungarn eingesetzten Zwillingstriebwagen bei der Straßenbahn, die manchmal ebenfalls Doppeltriebwagen genannt werden. Diese bestanden jedoch aus zwei identischen Wagen, hatten keine Übergangsmöglichkeit und wurden zudem oft erst nachträglich zusammengefügt.

Beispiele

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Eisenbahn

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Stadtbahn

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Siehe auch

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