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In Hamburg ist der Bezirksamtsleiter (in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg als Bezirksleiter bezeichnet) der jeweilige Leiter der örtlichen Verwaltung (des Bezirksamtes) in den sieben Bezirken; dieser Posten wird normalerweise öffentlich ausgeschrieben, eine Kandidatin oder ein Kandidat von der Bezirksversammlung gewählt und dann in der Regel von der Hamburgischen Landesregierung, dem Senat, für 6 Jahre bestellt.[1] Dieser Modus gilt seit dem Hamburgischen Bezirksverwaltungsgesetz vom 22. Mai 1978.[2] Vorher wurde der Bezirksamtsleiter durch den Senat im Einvernehmen mit der Bezirksversammlung ernannt.

In der Presse werden die Bezirksamtsleiter gelegentlich als „Bezirksbürgermeister“ bezeichnet.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. § 34 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. 2006, 404)
  2. § 16 Absatz 1