Patientenversorgung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Patientenversorgung ist ein Begriff aus der Gesundheitswirtschaft und umfasst die medizinische und pflegerische Versorgung von Patienten durch die Angehörigen der Heilberufe. Auch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln ist Teil der Patientenversorgung. Auf Seiten des Pflegepersonals umfasst sie alle Bereiche der Krankenpflege.

Unterscheidung nach den Versorgungssektoren

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundsätzlich werden hier die drei Sektoren „ambulanter Sektor“ und „stationärer Sektor“ sowie der Bereich der Rehabilitation unterschieden.

  • Die Selbstverwaltungspartner der deutschen Sozialversicherung im ambulanten Sektor der ambulanten ärztlichen Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen als Organisationen der Vertragsärzte auf der einen Seite und die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf der anderen Seite. Der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung ergibt sich aus § 2 des Bundesmantelvertrags.[1] Dazu gehören außer der ärztlichen Behandlung auch die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit.
  • Die Selbstverwaltungspartner im stationären Sektor ist die DKG als Dachorganisation der deutschen Krankenhäuser auf der einen Seite und wiederum die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) auf der anderen Seite.

Eine der früheren Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers, die in Deutschland traditionell starke Trennung der sektoralen Krankenversorgung in Deutschland aufzuweichen, war die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Integrierte Versorgung[2]. Mit Stand 2024 sind im Laufe der letzten Jahre hier auch insbesondere noch die Modellvorhaben gemäß SGB V sowie die HYBRID-DRGs hinzugekommen.

Unterscheidung nach akut / nicht akut

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man unterscheidet zwischen Akutversorgung, dazu zählt die gesamte Notfallversorgung, und nicht-akuter Patientenversorgung. Auch dringliche geplante OPs im Krankenhaus gehören zur Akutbehandlung.

Universitätskliniken betreiben neben der Patientenversorgung auch Forschung und Lehre.

  • Peter Angerer, Harald Gündel, Stephan Brandenburg et al.: Arbeiten im Gesundheitswesen: Psychosoziale Arbeitsbedingungen – Gesundheit der Beschäftigten – Qualität der Patientenversorgung. ecomed Medizin, 2019. ISBN 978-3-609-10566-6.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Bundesmantelvertrag – Ärzte vom 20. April 2020 (Memento des Originals vom 26. Juni 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 9. Juli 2020.
  2. Patientenversorgung DocCheck Flexikon, abgerufen am 9. Juli 2020.