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Polizeirat

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Rangabzeichen: Ein goldfarbener Stern auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst bezeichnet.

Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13), die nächsthöhere „Polizeioberrat“ (BesGr A 14).

Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
  • Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
  • Leitung einer Polizeieinheit
  • Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
  • Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
  • Leitung einer polizeilichen Einrichtung

Zuständigkeiten

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  • Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
  • Organisation und Einsatzplanung
  • Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen

Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.

Niedrigere Amtsbezeichnung
nicht vergeben
Aktuelle Amtsbezeichnung
Polizeirat
Höhere Amtsbezeichnung
Polizeioberrat
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Diensthöherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.