Martenroth

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Martenroth
Gemeinde Heidenrod
Koordinaten: 50° 12′ N, 7° 55′ OKoordinaten: 50° 12′ 9″ N, 7° 55′ 17″ O
Höhe: 391 m ü. NHN
Einwohner: 84 (30. Juni 2019)[1]
Eingemeindung: 1. Juli 1972
Postleitzahl: 65321
Vorwahl: 06772
Luftbild-von-Martenroth.
Luftbild von Heidenrod-Martenroth im Rheingau-Taunus-Kreis.

Martenroth ist mit etwa 85 Einwohnern der kleinste Ortsteil der Flächengemeinde Heidenrod im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis.

Der Ort liegt im westlichen Taunus. In Ortsnähe verläuft die Bäderstraße.

Brunnen in Martenroth
Brunnen von Martenroth

Im 13. Jahrhundert wird das Dorf erstmals mit dem Ortsnamen Martrod urkundlich erwähnt. Besitzer waren damals die Grafen von Katzenelnbogen.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde Algenroth mit 15 weiteren Gemeinden am 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis zur Gemeinde Heidenrod zusammen.[2] Am 1. Juli 1972 kam noch Martenroth ebenfalls freiwillig hinzu.[3] Für Martenroth wurde wie für alle anderen Ortsteile ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[4]

Kultur und Sehenswürdigkeiten

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Als Wahrzeichen von Martenroth steht in der Ortsmitte an der zentralen Straßenkreuzung ein denkmalgeschützter eingeschossiger Bau des späten 19. Jahrhunderts mit Dachreiter und Holztor, eine Kombination von Backhaus und Feuerwehrhaus, wie er als Mehrzweck-Gemeinschaftsbau in kleinen Dörfern früher üblich war.[5] Auch als kleinster Ortsteil von Heidenrod verfügt Martenroth über ein eigenes Dorfgemeinschaftshaus.

Einzelnachweise

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  1. Zahlen, Daten, Fakten – Gemeinde Heidenrod. Abgerufen am 29. April 2023 (deutsch).
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 378 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  3. Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Juni 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 28, S. 1197, Punkt 851 Abs. 5. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,4 MB]).
  4. Hauptsatzung. (PDF; 100 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Heidenrod, abgerufen im Februar 2019.
  5. Denkmalpflege Hessen: Backhaus Rusterbachstraße