Freiung
Eine Freiung war im Mittelalter ein Gebiet, in dessen Grenzen die Befreiung von sonst allgemein gültigen Steuerabgaben oder anderen Rechtsvorschriften galt.
Freiung als Befreiung von bestimmten Steuerabgaben findet sich auch in den Begriffen „Freihaus“ und „Bergfreiheit“ wieder. Es handelte sich bei dieser Vergünstigung im einen Fall um ein (Standes-)Privileg aufgrund einer herausragenden Position, im anderen Fall um einen Anreiz zur Neuansiedlung und wirkte damit sogar namensgebend für diverse Ortschaften, z. B. Freyung, Freihung, Freiberg, Bergfreiheit und Freistatt.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Freiung wird auch als Befreiung vor rechtlicher Verfolgung verwendet. Für die Orte Absberg oder Oberkotzau bedeutete dieses Privileg, dass aufgrund von Rechtsbrüchen Verfolgte hier innerhalb der Freiungsgrenzen Asyl bekommen würden.[1] Sie waren damit einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen. Dies beugte insbesondere Schnelljustiz, wie im Fehdewesen möglich, oder Blutrache vor. In einigen Fällen hatten Rechtsbrüchige tatsächliche Verfolger und waren erst mit Überschreitung der Freiungsgrenzen, die z. B. mit Grenzsteinen sichtbar markiert waren, vor ihnen sicher. Damit war die Freiung auch ein besonderes rechtliches Privileg kleiner Herrschaften, ebenso wie beispielsweise die Niedere Gerichtsbarkeit oder die Blutgerichtsbarkeit und stand unter kaiserlichem Schutz. Die Freiung galt in der Regel nicht bei einzelnen besonders schweren Vergehen, in Absberg fasste man darunter aber lediglich Majestätsbeleidigung und Mord. Freiungen gab es vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert und wurden dann erst im Sinne der Gleichheit vor der Justiz, einer festen Prozessordnung und einem gewandelten Rechtsbewusstsein abgeschafft.
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beispiele für Freiungen:
- Absberg
- Burg Hohenberg, Hohenberg an der Eger
- Freyung, Stadtviertel in Landshut
- Oberkotzau
- Freihung
In Peggau in der Steiermark wird seit 1980 wieder traditionell der Freyungsarm zur Marktzeit an den Pranger aus 1618 gesteckt – und zwar „sechs Wochen vor und nach St. Margaretha“.[2]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Walter Bauer (Hrsg.): Absberg – eine tausendjährige Geschichte. Wendelsheim 1993 (zur Freiung von Absberg).
- Heinrich Gwinner: Freistätten im Mittelalter, insbesondere die Freiung des adeligen Stifts zu Lindau am Bodensee. In: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. 63. Jg. 1936, S. 29–54 (Digitalisat).
- Werner Risser: So war es! – Fragmente einer Chronik des Marktes Oberkotzau (sogenannte Lörner-Chronik). S. 70 f. (zur Freiung von Oberkotzau).
- Hans-Ulrich Zeidler: Der Markt Oberkotzau – Ein heimatgeschichtlicher Streifzug. In: 750 Jahre Markt Oberkotzau – Festschrift des Marktes Oberkotzau zur 750-Jahr-Feier. Oberkotzau 1984 (zur Freiung von Oberkotzau).
- Esther P. Wipfler: Freiung. In: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte. Bd. X, 2010, Sp. 700–715.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Vgl. auch Lothar Bärnreuther: Asylrecht und Freiungen im fränkischen Raum. Dissertation, Würzburg 1968.
- ↑ Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2024. Suche in Webarchiven) Freyungsarm. In: Volkskunde-Lexikon. Auf: sagen.at Forum. Beitrag von harry, 7. November 2008, abgerufen am 18. Juli 2016. (