Diskussion:Umpfarrung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 217.239.14.178 in Abschnitt Verständlichkeit
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Verständlichkeit

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Die Arbeit der bisherigen Beteiligten in allen Ehren, und nichts für ungut... aber wie kann man einen vergleichsweise einfachen Sachverhalt so unverständlich beschreiben?

Belege wären außerdem auch ganz nett. Die erstere Definition mag es geben, ist mir aber völlig unbekannt.

Die zweite Definition würde ich - wenn niemand etwas dagegen hat - irgendwann demnächst gerne mal in Angriff nehmen mit einer Umformulierung. --217.239.14.178 13:30, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Zu beachten ist auch die Redundanz zu Abpfarrung/Auspfarrung.--Der wahre Jakob (Diskussion) 14:52, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Hm, das wäre wieder die gebietsbezogene Definition, die mir nicht geläufig ist. Daher kann ich dazu nichts sagen.

Zu der personenbezogenen Definition hier mal ein erster Umformulierungsvorschlag:

Mit Umpfarrung bezeichnet man den Vorgang, dass ein Gemeindeglied einer Parochialgemeinde sich entscheidet, einer anderen als der Wohnsitz-Kirchengemeinde anzugehören. Dies wird üblicherweise beim Kirchenvorstand der aufnehmenden Gemeinde beantragt.

Übrigens finde ich auch den Klammerzusatz im ersten Satz - mal ganz abgesehen davon, dass er, wie alles andere auch, völlig unbelegt ist - irreführend. Falls er nur für die erste, mir nicht bekannte Definition gilt, meinetwegen (aber bitte mit Belegen). Für die zweite - die personenbezogene - Definition ist er in dieser Pauschalität sicher falsch. Ich kenne dafür aus meiner Landeskirche nur den Begriff Umpfarrung. --217.239.14.178 15:06, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Hier noch eine mögliche Quelle. Oder gilt das als Primärliteratur?
https://www.kirchenrecht-evlka.de/document/20826#s12%20A90004
--217.239.14.178 15:14, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Lt. Gerhard Fahrnberger: Auspfarrung. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 1. Herder, Freiburg im Breisgau 1993, Sp. 1268. ist Umpfarrung ein Sonderbegriff zu Auspfarrung und word unterschieden von Teilung. Bei Teilung entsteht eine neue Pfarrei, bei Umpfarrung wird ein Teil der Pfarrei in eine bestehende andere Pfarrei umgegliedert. Weiteres (zB über den Übertritt einzelner Gemeindemitglieder) wird hier nichts gesagt. Gültig ist das wohl für den römisch-katholischen Beritt.--Der wahre Jakob (Diskussion) 16:00, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Was machen wir denn dann damit? Eine BKL? --217.239.14.178 16:06, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Umpfarrung, Auspfarrung und Abpfarrung in einen Artikel zusammenführen, Belege für den evangelischen Bereich und die Aussage zu einzelnen Gemeindemitgliedern suchen. Zu letzterem: Im katholischen Bereich kann man zwar auf Antrag für die Gremienwahlen in einer anderen als der Wohnortpfarrei wahlberechtigt und wählbar werden, wenn man dort regelmäßig am Gemeindeleben teilnimmt; das wird aber nicht "Umpfarrung" genannt. Die Pfarrzugehörigkeit wechselt man nur durch Umzug. Relevant ist das zB für die ordnungsgemäße Eintragung von Taufen, Eheschließungen usw. im Personenstandsbuch der Pfarrei, zu der jemand gehört. Im evgl. Bereich ist das, glaube ich, mancherorts anders, zB hier in Berlin.--Der wahre Jakob (Diskussion) 16:39, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Für Belege zur evangelischen Seite siehe den obigen Link aus dem Kirchenrecht der Hannoverschen Landeskirche.
Hier noch eine EKD-Quelle: https://www.ekd.de/Gemeinde-11185.htm (unter "Fragen", muss man aufklappen).
Die EKHN spricht von "Umgemeindung": https://unsere.ekhn.de/gemeinde-dekanat/kirchenvorstandekhnde/rechtlicher-leitfaden-zur-kirchengemeindeordnung-kgo/12-zugehoerigkeit-zur-kirchengemeinde-umgemeindung.html ; ebenso die Nordkirche: https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/35016#s00000009
Die Begriffe werden also wohl gleichbedeutend nebeneinander gebraucht. Ich gehe davon aus, dass die Praxis im gesamten EKD-Bereich einigermaßen gleich ist. --217.239.14.178 17:54, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten