Diskussion:Grundrechtsverwirkung

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Rugk in Abschnitt Auch aktives und passives Wahlrecht verwirkbar?
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Ich stelle den letzten Kritikpunkt wieder hinein. Nach wie vor ist es für mich nicht nachvollziehbar, auch nicht wenn ich mir Artikel 1 näher ansehe. Entweder der Sachverhalt wird erklärt (so daß ich es verstehe, denn wenn sich mir diese Frage stellt dann bin ich garantiert nicht der einzige) oder die Kritik ist gerechtfertigt. Zweifler0815 23:20, 26. Jul 2005 (CEST)

Wäre ganz interessant etwas zu diesen 4 bisherigen Fällen lesen zu können. Kenwilliams 17:18, 29. Jul 2005 (CEST)

Ich kümmer mich drum. Was meint ihr sollte Grundrechtsverwirkungsverfahren nicht hier eingearbeitet werden ? Ist doch eher als ein Thema zu sehen usw.Hanabambl 18:51, 1. Aug 2005 (CEST)

Ich habe mich eh gefragt, warum es dazu zwei Artikel gibt. Aber ich bin in keinster Weise vom Fach. Kenwilliams 14:46, 7. Aug 2005 (CEST)


>>>Die Meinungsfreiheit kann nicht verwirkt werden, sondern lediglich das Recht, die Meinung zu äußern und zu verbreiten! Die Gedanken sind bekannterweise frei und einer Überprüfung nicht zugänglich.<<<

Was sagen die Wikiregeln? Darf man solchen Trollmüll löschen? Kenwilliams 14:46, 7. Aug 2005 (CEST)

Och, so unrecht hat er (oder sie?) nicht... die (natürliche) Freiheit wird vielleicht in Folge auf tatsächlicher Ebene eingeschränkt - verwirkt wird aber nicht sie, sondern das Recht, das man den Einschränkungen sonst entgegenhalten könnte. Aber da hier auch GG und BVerfG unsauber formulieren, halte ich es für akzeptabel (siehe aber die bei Schutzbereich zitierte Kritik. --103II 20:33, 6. Jan 2006 (CET)
Geht ja nicht um die Aussage an sich - sondern um die Art und Weise der Darstellung. Kenwilliams QS - Mach mit! 00:10, 7. Jan 2006 (CET)
Auch wieder wahr - ich wusste gar nicht, dass man hier so große Buchstaben schreiben kann ;-) --103II 11:25, 7. Jan 2006 (CET)
Wo ist das Problem, einefach die Zeichen weg und schon hats normale Größe... 05:38, 29. Apr. 2007 (CEST)

Abschnitt Struktur und Probleme der Verwirkungsklausel

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Im Abschnitt "Struktur und Probleme der Verwirkungsklausel" wird kein einziges "Problem" genannt (bwz. kein Problem wird "Problem" benannt). M.E. wäre "Struktur der Verwirkungsklausel" daher besser. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:18, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 01:12, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Remer und Frey

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Gibt es einen Grund, warum die Namen der Personen, gegen die sich die ersten beiden Verfahren richteten (Otto Ernst Remer und Gerhard Frey (Politiker)) nicht genannt sind?--SFfmL (Diskussion) 15:30, 18. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Verwirken von Grundrechten

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"In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht noch nie die Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, obwohl solche Anträge gestellt wurden."

In der Bundesrepublik Deutschland entscheidet ja auch teilweise ich das Bundesverfassungsgericht sondern die Mitarbeiter der untersten Stufe der Behörden über einen Entzug der Grundrechte. Sie können dabei die Grundrechte nach eigenen Ermessen auch grundlos entziehen:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (BGBl. II 2008 S. 1038)
Artikel 14 - Recht auf Bildung
(1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.
[Ende des Zitates]

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 16 Leistungen zur Eingliederung
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:
...
4. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt und Leistungen nach den §§ 131a und 131b,
...
[Ende des Zitates]

--MSchmidt glz (Diskussion) 22:10, 20. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Und? Was hat deine Zitatesammlung mit dem Artikelgegenstand zu tun? Sehe da keinen Zusammenhang. Im Übrigen gibt es in Deutschland kein Grundrecht auf Arbeit. --Benatrevqre …?! 21:38, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Artikel unvollständig; Rechtsgeschichtliche und rechtsphilosophische Einordnung sowie Bezug zu wehrhafter Demokratie und Toleranz-Paradoxon fehlen

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Ich fände es aus Gründen der Vollständigkeit und zum Verständnis für d. juristisch und historisch nicht vertieft vorgebildete/n Leser/in wichtig, zu erläutern, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Sinne hatten, als sie die Vorschrift einfügten (z.B. die Zersetzung der Weimarer Demokratie durch "legal" agierende Feinde einer demokratischen Grundordnung), sowie den Bezug zum sog. Toleranz-Paradoxon zu verdeutlichen. Auch fehlt das Konzept der wehrhaften Demokratie und ganz allgemein, dass das Grundgesetz in seiner Entstehung immer auch als Antwort auf das bzw. die Art des Scheiterns der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zu sehen ist. --Florian Fell (Diskussion) 13:31, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Wehrhafte Demokratie und Antwort auf Weimarer Republik ist inzwischen kurz im Artikel. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:13, 16. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Überarbeiten

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Im Abschnitt Kritik: bitte Zitate entsprechend zuordnen. Leider habe ich die Quellen nicht zur Hand. Eine kurze Suche bei Google Books zur ersten Quelle war erfolglos. --Amtiss, SNAFU ? 00:18, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Petition gegen Höcke fehlt

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Kein einziges Wort zu der Petition gegen den Faschisten Höcke, die gerade eine Million Unterschriften erreicht hat? :-/ 89.15.238.163 19:14, 16. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Da gibt es noch nicht einmal einen Antrag eines antragsberechtigten Organs. Vielleicht schon eine Sache für den Personenartikel? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:48, 16. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Das ist irrelevante Medienpropaganda, die bislang kaum mehr ist als ein Windchen im Wasserglas. Eine enzyklopädische Relevanz ist bis dato nicht darstellbar, geschweige ersichtlich. --Benatrevqre …?! 20:12, 16. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Eine Millionen Unterschriften, nicht gerade viel, wenn man auf die derzeit über 22% Zustimmung bei Forsa und Insa auf Bundesebene schaut. Das sind 22% von 61 Mio Wahlberechtigten ... nen Tick mehr als 1 Mio. Eine Petition, Höcke in Ruhe zu lassen, käme ohne viel Aufwand und Werbung mit Sicherheit auf deutlich mehr als diese 1 Mio Unterschriften. (nicht signierter Beitrag von 31.17.253.255 (Diskussion) 20:47, 16. Jan. 2024 (CET))Beantworten

Ohne Frage. Solange es keinen Antrag beim BVerfG gibt, isses irrelevant und offenkundig politisch motiviert. --Benatrevqre …?! 21:19, 16. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@Benatrevqre Lexikalisch relevant ist m.E. schon, den Ablauf diese Verfahrens in der WP darzustellen, ehe es evtl. dann zum Antrag kommt oder eben nicht kommt. Und was das BVerfG dazu dann sagt, erst recht. - Politisch motiviert ist das Ganze in der Tat, und das wertet es m.E. auch nicht ab. Welche zivilgesellschaftliche Initiative wäre nicht im engeren oder weiterem Sinne politisch? --MwykMlaut (Diskussion) 17:17, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@Benatrevqre Du kannst das gerne runterspielen. Petitionen sind auch gar nicht mal so wichtig. Der Druck der Straße wächst und wenn das irgendwann nicht mehr reichen sollte, gibt es immer noch Artikel 20, Absatz 4 des GG. Das muss ich ja niemandem erklären, der auf seiner Seite einerseits bedauert, dass der 20. Juli gescheitert ist und andererseits einen Kolonialherren verehrt, für dessen Denkmal in Hamburg das Geld rausgeschmissen wird (DIE ZEIT von letzter Woche), während ein aktueller Namensvetter (anscheinend der Großneffe) sich mit Rechtsextremisten in Potsdam trifft. 46.114.245.6 10:27, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@46.114.245.6 Es geht um die schlichte Frage lexikalischer Relevanz ja/nein für die WP. Ich bejahe sie, du verneinst sie. --MwykMlaut (Diskussion) 10:48, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Man kann es drehen und wenden, eine enzyklopädische Relevanz ist aktuell nicht ersichtlich, und mangels objektiver Gründe, die beweissicher erbracht würden, ist sie auch nicht vorhanden. Mehr als politisches Gesums isses daher noch nicht, weshalb das zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Artikel gehört. --Benatrevqre …?! 14:47, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@Benatrevqre Du willst das letzte Wort haben. Bitte. --MwykMlaut (Diskussion) 14:57, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Gerne, solange von dir keine neuen Argumente kommen, die unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten relevanzstiftend wären. --Benatrevqre …?! 14:59, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@Benatrevqre Sic --MwykMlaut (Diskussion) 15:39, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Bitte unterlasse es, mich laufend anzupingen, wenn du nichts Neues zu sagen hast. --Benatrevqre …?! 16:32, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Verfahrensdaten

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Ist ja schön, daß die vier (abgewiesenen) Anträge aufgeführt sind. OmA möchte aber die Daten der Anträge und der Entscheidungen wissen (und hat natürlich keine Lust, selber danach zu suchen - wofür ist denn eine Enzyklopädie schließlich da?). --77.8.164.118 06:44, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Dann sei so frei und trag es bitte nach. --Benatrevqre …?! 14:30, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Verbot, sich bei staatlichen Maßnahmen darauf zu berufen, und Strafbarkeit?

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Was sagt die offenbar herrschende Meinung in der Literatur denn zur Strafbarkeit? Diese Ansicht müsste sich meinem Verständnis nach gegen die Strafbarkeit eines Verstoßes aussprechen, da nach ihr gar kein Verstoß existieren kann. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:47, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Auch aktives und passives Wahlrecht verwirkbar?

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Nach Angaben der Bundeswahlleiterin in https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html ist auch das Wahlrecht verwirkbar (siehe letzten Satz, darauf beziehe ich mich, nicht die andere Möglichkeit per Urteil nach dem Wahlgesetz).

Im Artikel wird das nicht erwähnt soweit ich sehe und der Gesetzestext zählt das Wahlrecht ja auch nicht explizit auf, daher finde ich das verwirrend. Eine Klarstellung im welcher Art auch immer im Artikel wäre wohl sinnvoll. --rugk (Diskussion) 17:14, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten