Diskussion:Arbeitsvertrag (Deutschland)
Hi ich bin arthur arbeits-abc.de - Die Grundlagen der Arbeitsverträge funktioniert nicht. - Keine Berechtigung - Kann das mal einer fixen? Thorsten
Es wäre hilfreich, wenn sich hier Muster für Arbeitsverträge sammeln würden. Dabei könnte im besonderen auf arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundliche Regelungen hingewiesen werden. --Kalyxo
- Falsche Baustelle: hier entsteht eine Enzyklopädie, und kein Howto - für den Vorschlag sind andere Foren besser geeignet. -- srb ♋ 06:46, 7. Mai 2005 (CEST)
Es geht nicht darum ein HowTo zu entwickeln, sondern die Elemente eines Arbeitsvertrags aufzuzeigen. Es ist lediglich eine Frage der Vollständigkeit, ob man diese Elemente mit aufnehmen will oder nicht. --Kalyxo 16:21, 8. Mai 2005 (CEST)
- Hallo Kalyxo, in Wikipedia können wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrages erläutert werden, aber nicht im Sinne einer Rechtsberatung, weil dafür eignet sich das Wikipedia-Konzept nicht. Deine Anregung über "Muster für einen Arbeitsvertrag" ist auch eine Rechtsberatung. Als Kompromiss schlage ich vor, das in den Weblinks ein oder mehrere Internetlinks aufgenommen werden, in welcher man möglichst kostenlos sich Musterverträge anschauen/runterladen kann. --ocrho 17:07, 8. Mai 2005 (CEST)
Hallo zusammen! Den gewünschten Inhalt habe ich hier bereits für einen anderen Fall gefunden: Handelsvertretervertrag Und das macht auch absolut Sinn. Kommt bloss nicht auf die Idee das zu löschen. Sowas sollte es vielleicht unter Arbeitnehmervertrag auch geben. --Kalyxo 00:15, 25. Mai 2005 (CEST)
Hallo Arpinium. Ich habe unten am Artikelende gelesen, er sei zu Deutschland lastig. Nun denn, haben nun eine EU, sollte auch das EU- Arbeitsrecht hineinkommen. Was ist an dem NachwG falsch und die deutsche Umsetzung ist auf Grund der Nachweisrichlinie geschehen. Vieleicht habe ich mich falsch ausgedrückt ? Ich würde den Bezug auf das NachwG iZm dem Arbeitsvertrag (auf vorderster Front) immer anbringen, denn dort stehen die Innhaltlichen Vorschriften. Vieleicht ein Link zum NachwG, das dann speziel erklärt wird. Ich freue mich auf eine gewinnbringende Zusammenarbeit. --Elkawe 08:17, 27. Apr 2006 (CEST) PS. siehe auch die vom EuGH Verb. Rs. C-253/96 bis C-258/96 und viel Spas beim lesen.
- Hallo Elkawe, es ist nichts gegen europarechtliche Bezüge im Artikel über den Arbeitsvertrag einzuwenden. Es ist auch richtig, dass der deutsche Gesetztgeber mit dem NachwG die europäische Nachweisrichtlinie in nationales Recht umgesetzt hat. Deine Aussage, der Inhalt eines Arbeitsvetrages unterliege dem NachwG, ist jedoch schlicht falsch. Das NachwG regelt nichts über den Inhalt von Arbeitsverträgen. Es legt lediglich dem Arbeitgeber die Pflicht auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftich nachzuweisen. Nachweisen kann man logischerweise aber nur etwas, was vorhanden ist, nämlich die bereits erzielte Einigung der Arbeitsvertragsparteien über den Inhalt ihres Vertrages. Die in § 2 NachwG genannten wesentlichen Inhalte sind nicht deshalb wesentlich, weil das NachwG sie als solche definiert, sondern ihre Wesentlichkeit ergibt sich aus dem übrigen Arbeitsrecht. Der Hinweis auf das NachwG ist m.E. systematisch richtigerweise bei den Pflichten des Arbeitgebers aufgehoben.
Arpinium (der Beitrag wurde verschoben nach hier v. Disskussion Ekawe)
Hallo Arpinium. Ich bin soweit natürlich einverstanden und habe etwas ein wenig geändert. Danke für deinen konstruktiven Diskussions- Beitrag. Über die Deutschlandlastigkeit im Arbeitsvertrag, sowie Arbeitsrecht, mache ich mir noch Gedanken und lasse vor Eintrag, es dich wissen. Folgendes stelle ich zur Diskussion, um später eingetragen zu werden. Dieses ist nicht nur eine Meinung, sondern auch meine Überzeugung. Im Nachweisgesetzes ist zwecks des Arbeitsvertrags eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Arbeitnehmers eingeführt worden (vgl. EuGH C-350/99 v. 8.2.2001). Wenn der AG inhaltlich nach § 2 NachwG, im Arbeitsvertrag seiner gesetzlichen Dokumentationspflicht nicht ordentlich nachgekommen ist, hat er eine Beweisvereitelung begangen, indem dann eine Beweißlastumkehr gegeben ist, weil es z.b. wie es vielfach beim Überstunden und Löhnen bewiesen ist, eine ungerechtfertigten Bereicherung stattgefunden hat. Es besteht also eine Schadensersatzpflicht für den AG und die Ausschlussfrist für die Forderungen sind nicht verjährt, wegen der Vertragsverletzung seitens des Arbeitgebers. Danke für deine Mitarbeit u. bis bald. Gruß --Elkawe 08:34, 3. Mai 2006 (CEST)
Hallo, ich vermisse einen Abschnitt über das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages (mündlich / schriftlich?). Da es einen Teil über die Beendigung gibt, wäre ein solcher Teil der Vollständigkeit halber gut geeignet.
Anstellungsvertrag
[Quelltext bearbeiten]Ist ein "Anstellungsvertrag für Angestellte" mit einem Arbeitsvertrag identisch? Gibt es unterschiede? Sollte evtl. ein eigener Artikel über "Anstellungsvertrag" geschrieben werden? Hintergrund: Mein möglicherweise zukünftiger Arbeitgeber hat mir ein "Anstellungsvertrag für Angestellte" vorgelegt. Und jetzt bin ich nicht sicher, ob dies mit einem Arbeitsvertrag identisch ist. 85.178.246.89 13:58, 6. Jul 2006 (CEST)
- Es kommt nicht darauf an, wie der Vertag betitelt wird. Entscheidend ist der Inhalt. Wird in dem Vertrag eine entgeltliche Dienstleistung vereinbart, bei der der Dienstberechtigte ein Weisungrecht gegenüber dem zur Dienstleistung Verpflichtete hat, handelt es sich um einen Arbeitsvertrag. Ein Anstellungsvertrag für Angestellte dürfte in jedem Falle ein solcher Arbeitsvertrag sein. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist geschichtlich bedingt, heutzutage aber weitestgehend überholt. Arpinium 18:25, 6. Jul 2006 (CEST)
Der arbeitsvertrag kann nur vom geschäftsfüherer ermittelt werden!
Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Die Zielseite des Links * Zusatzklauseln in Arbeitsverträgen ist überdeutlich mit Werbung versehen (Adsense etc.) und verstößt damit gegen die Wiki-Richtlinien. Mit dem Link soll im übrigen in erster Linie wohl der Absatz des Sitebetreibers mit Arbeitsvertrags-Mustern begünstigt werden.
Beendigung Arbeitsverhältnis
[Quelltext bearbeiten]Ich verstehe nicht, warum unter Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt der Begriff Betriebsübergang genannt wird. Völlig zutreffend wird in dem Artikel zu Betriebsübergang herausgestellt, dass hierdurch ein Arbeitsverhältnis nicht beendet wird. --Dr.dorian 19:54, 12. Mai 2009 (CEST)
Weiterleitung Arbeitsvertrag -> Arbeitsrecht
[Quelltext bearbeiten]Es gibt einen Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und dem Arbeitsrecht... --80.187.110.18 _Arbeitsrecht" class="ext-discussiontools-init-timestamplink">19:10, 23. Apr. 2013 (CEST)
Leistungsstörungsrecht hier?
[Quelltext bearbeiten]´müsste man das nicht ausgliedern? Hier geht es um den Arbeitsvertrag, nicht um das gesamte Arbeitsvertragsrecht. --Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:05, 1. Nov. 2017 (CET)
Rechtsgrundlage
[Quelltext bearbeiten]Zur Zeit: Das Recht des Arbeitsvertrages ist Bestandteil des Arbeitsrechts. M.E. selbstverständlich bis nichtssagend. Löschen? --Rechtswissenschaft (Diskussion) 20:51, 1. Nov. 2017 (CET)
Formfreiheit und Nachweisgesetz
[Quelltext bearbeiten]M.E. ist der Artikel Nachweisgesetz kein Hauptartikel, sondern nur eine Ergänzung zum Thema Formfreihet. --Rechtswissenschaft (Diskussion) 20:55, 1. Nov. 2017 (CET)
Einzelarbeitsvertrag
[Quelltext bearbeiten]Wäre es sinnvoll und möglich den Begriff in diesem Artikel mit einzuarbeiten?