Amateurfunkrufzeichen

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Mikrofon einer Amateur­funk­station in den USA geschmückt mit dem Rufzeichen „W1GFH“.

Amateurfunkrufzeichen sind Rufzeichen für Funkstellen des Amateurfunkdienstes. Sie werden von den entsprechenden Verwaltungsbehörden nach bestimmten Schemata vergeben, die beispielsweise die Amateurfunkzeugnis- beziehungsweise Lizenzklassen, die geographische Lage oder die Verwendung der Funkstation berücksichtigen (beispielsweise als Klubstation oder Relaisfunkstelle).

Ein Amateurfunkrufzeichen besteht grundsätzlich aus drei Teilen: Präfix, Ziffer (auch genannt: „Numeral“) und Suffix.[1] Das Suffix wird zumeist nur aus Buchstaben (A–Z) gebildet, und zwar in der Regel aus zwei oder drei Buchstaben, zuweilen auch nur aus einem oder aus mehr als drei Buchstaben. Das Numeral ist stets genau eine Ziffer (Ø–9), wobei die Ziffer Null von Funkamateuren zumeist als Ø (und nicht als 0) geschrieben wird, um Verwechslungen mit dem Buchstaben O vorzubeugen. Das Präfix kann aus Buchstaben und Ziffern bestehen, ist ein oder zwei Zeichen lang, in seltenen Fällen auch drei Zeichen, und enthält stets mindestens einen Buchstaben. Beispiele für Präfixe sind: F (für Frankreich), OE (für Österreich), 3A (für Monaco) und S5 (für Slowenien). Ein vollständiges Rufzeichen für einen in Deutschland wohnenden Funkamateur wäre beispielsweise: DL1ABC. Hier mit dem Präfix DL als Landeskenner, der 1 als Numeral und dem Suffix ABC.

Während Numerale und Suffixe von den nationalen Behörden vergeben werden, ist das Präfix weltweit von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) festgelegt.[2] Diese sogenannten ITU-Präfixe dienen zur Kennzeichnung der Nationalität der Funkstelle.

Die meisten Amateurfunkrufzeichen sind personengebunden, also einer Funkamateurin (YL) oder einem Funkamateur (OM) persönlich zugeordnet. Sie dürfen nur von dieser Person verwendet werden. Ausnahme: Ausbildungsbetrieb (siehe unten). Darüber hinaus gibt es noch Klubstationsrufzeichen (in Deutschland oft an der Ziffer Ø zu erkennen) sowie Sonderrufzeichen. Letztere werden zu besonderen Anlässen, beispielsweise Jubiläen, zumeist nur für eine begrenzte Zeit ausgegeben und sind oft an auffälligen Zahlen oder ungewöhnlichen langen Buchstabenkombinationen zu erkennen. Ein Beispiel ist das anlässlich des 60‑jährigen Bestehens des Antarktis-Vertrags herausgegebene Sonderrufzeichen DQ6ØANT.[3] Hier ist DQ das Präfix, die Ziffer 6 das Numeral und ØANT das Suffix.

Zusätze zum Rufzeichen

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Zusatzkennzeichen werden dem Rufzeichen hinter einem Schrägstrich „/“ angehängt.[4] Im Englischen ausgesprochen als: „Stroke“.

Ab 21. Juni 2024 gilt: Während des Ausbildungsfunkbetriebs müssen die Auszubildenden das dem Ausbilder zugeteilte personengebundene Rufzeichen (oder das Rufzeichen der Klubstation) mit dem Rufzeichenzusatz „/Trainee“ bei Sprechfunk beziehungsweise „/T“ im Schreibfunk (beispielsweise CW, RTTY oder FT8) verwenden.[5]

Amateurfunkstationen, die vorübergehend nicht an dem üblichen festen Standort betrieben werden, können optional einen der folgenden Zusätze verwenden:

  • /p für „portabel“, das heißt, das Funkgerät wird an einen anderen Ort getragen oder von dort betrieben,
  • /m für „mobil“, das heißt, es wird von einem beweglichen Fahrzeug aus betrieben, beispielsweise einem Fahrrad, einem Kraftfahrzeug oder einem Wasserfahrzeug auf einem Binnengewässer,
  • /am für „aeronautisch mobil“, das heißt, es wird von einem Luftfahrzeug aus betrieben oder
  • /mm für „maritim mobil“, das heißt, es wird von einem Seefahrzeug aus betrieben.

Deutsche Amateurfunkrufzeichen, zum Beispiel DL1XY, bestehen aus drei Teilen:

  • einem zweibuchstabigen Präfix, auch Landeskenner genannt (z. B. DL)
  • einer Ziffer (z. B. 1) und
  • einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix (z. B. XY).[6]

Der Deutschland zugeordnete Block von Landeskennern (siehe auch: Präfixe und Berechtigungen sowie Geschichte der Amateurfunkrufzeichen in Deutschland) umfasst die Doppelbuchstaben DA bis DR ohne DE und DI.[6] Ebenfalls Deutschland zugeordnet sind die früher von der DDR genutzten Blöcke Y2 bis Y9[7], die aber nur sehr selten zugeteilt werden. Die folgende Liste enthält die Unterteilungen des deutschen Rufzeichenkontingents, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Amateurfunkdienst vergeben werden. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein Amateurfunkzeugnis. Diese Unterteilung gilt auf Grund der Amateurfunkverordnung und darauf aufbauend der Verfügung 12/2005 der ehemaligen RegTP,[8] wie die BNetzA vor 1998 hieß (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post). Die Anwendung beziehungsweise Nennung der Rufzeichen im Amateurfunkdienst bei den verschiedenen Betriebsarten wird von der jeweiligen Betriebstechnik vorgegeben. Nicht zulässige Rufzeichen sind beispielsweise solche, die Not- und Dringlichkeitszeichen enthalten: SOS, XXX, TTT, YYY, DDD, JJJ, MAYDAY, PAN oder die Q-Schlüssel (QOA bis QUZ)

Präfix Amtliche Amateur­funkzeugnis­klasse Verwendung
DAØ A Klubstationen
DA1–2 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DA3 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DA4 E Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle Studien, (auch als Klubstation mit 1-buchstabigen Suffixen)
DA5 A Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle Studien, (auch als Klubstation mit 1-buchstabigen Suffixen)
DA6 E Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DA7 E Klubstationen (auch als Klubstation mit 1-buchstabigen Suffixen)
DA8 N Klubstationen (auch als Klubstation mit 1-buchstabigen Suffixen)
DA9 E Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DBØ A Relaisfunkstellen, Funkbaken (auslaufend: Klubstationen mit 2–3-buchstabigen Suffixen), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DB1–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DC0–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen (auslaufend: Klubstationen mit 2–3-buchstabigen Suffixen), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DD0–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen (auslaufend: Klubstationen mit 2–3-buchstabigen Suffixen), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DFØ A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, Funkbaken), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DF1–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DG0–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen (auslaufend: Klubstationen mit 2–3-buchstabigen Suffixen), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DH0–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen (auslaufend: Klubstationen mit 2–3-buchstabigen Suffixen), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DJ0–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DKØ A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, Funkbaken), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DK1–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DLØ A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, Funkbaken)
DL1–9 A Personen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DMØ A Relaisfunkstellen, Funkbaken
DM1–9 A Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DNØ E (auslaufend: Klubstationen), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DN1–6 A Ausbildungsrufzeichen gültig bis 31.12.2028, Neuzuteilungen nur bis zum 23.06.2025
DN7–8 E Ausbildungsrufzeichen gültig bis 31.12.2028, Neuzuteilungen nur bis zum 23.06.2025
DN9 N Personengebundene Rufzeichenzuteilungen
DOØ E Relaisfunkstellen, Funkbaken (auslaufend: Klubstationen), Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DOØS–Y E Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DO1–9 E Personengebundene Rufzeichenzuteilungen, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DPØ–1 A Klubstationen, Relaisfunkstellen, Funkbaken, Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle Studien, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen mit exterritorialem Standorte
DP2 E Klubstationen, Relaisfunkstellen, Funkbaken, Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle Studien, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen mit exterritorialem Standorte
DP3–7 A Klubstationen, Relaisfunkstellen, Funkbaken, Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle Studien, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen mit exterritorialem Standorte
DP8 N Klubstationen, Relaisfunkstellen, Funkbaken, Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle Studien, Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen mit exterritorialem Standorte
DQ0 A Klubstationen mit 1-buchstabigen Suffixen
DR1 A Klubstationsrufzeichen für BOS-Berechtigte
DR2 E Klubstationsrufzeichen für BOS-Berechtigte
DR3 N Klubstationsrufzeichen für BOS-Berechtigte
DR4 N Klubstationsrufzeichen für Notfunk­gruppen privatrechtlicher Organisationen
DR5 E Klubstationsrufzeichen für Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen
DR6 N Klubstationsrufzeichen für Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen

Außerdem gelten für die Verwendung in Peilsendern (für Fuchsjagd oder Amateur Radio Direction Finding) die Rufzeichen MO, MOE, MOH, MOI, MOS und MO5 jedem Funkamateur als zugeteilt.

Zu fast allen oben aufgeführten Präfixen werden auch Rufzeichen mit einstelligem Suffix als Klubstationsrufzeichen ausgegeben. Genauere Informationen zur Rufzeichenvergabe findet man auf den Seiten der BNetzA.[9] Ein laufend aktualisiertes vollständiges Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber wird ebenfalls von der BNetzA frei zur Verfügung gestellt (siehe Rufzeichenliste unter Weblinks).

Empfangsamateure

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Über die genannten Amateurfunkrufzeichen hinaus werden für reine Empfangsamateure (Kurzwellenhörer, engl. Short Wave Listener, kurz SWL) vom Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) nach bestandener Prüfung sogenannte DE-Kennzeichen herausgegeben.[10] Diese bestehen aus dem Präfix DE, einer Ziffer zwischen 1 und 9 sowie drei weiteren Buchstaben. Beispiele sind DE1WZU, DE4CWL oder DE8BUS. Die drei Buchstaben des Suffixes können frei gewählt werden, vorausgesetzt das gewünschte Kennzeichen ist noch nicht vergeben. Das Präfix DE ist exklusiv für deutsche Empfangsamateure reserviert und wird nicht an Funkamateure vergeben.

Nach vielen bestätigten SWL-Berichten lässt sich der Titel „Deutscher Empfangs-Meister“ (DEM) erringen. Empfangsmeister sind an dem besonderen DE-Kennzeichen mit der Ziffer Ø (Null) zu erkennen, beispielsweise DEØWSS.[11]

Privatrechtlich zugeteilte Rufzeichen Sendegenehmigung Verwendung
DE Empfangsamateure (keine Funkamateure im Sinne des Gesetzes)
DEØAAA bis DEØPZZ Empfangsmeister (DEM) 10.816 Möglichkeiten
DEØQAA bis DEØQZZ Ausbildungsempfangsstationen in Ortsverbänden des DARC/VFDB und auch an Schulen, 676 Möglichkeiten
DEØRAA bis DEØZZZ Empfangsmeister (DEM) 6.084 Möglichkeiten
DE1AAA bis DE9ZZZ Kurzwellenhörer (SWL) 158.184 Möglichkeiten

Der Aufbau eines Rufzeichen ist in der Amateurfunkverordnung (AFV)[12] geregelt. Es beginnt immer mit dem Präfix OE. Danach folgen eine einstellige Zahl, die das Bundesland des festen Standortes der Amateurfunkstelle angibt, und ein Suffix, das aus zwei oder drei Buchstaben besteht. Jedes Bundesland hat seine eigene Nummer, die wie folgt verteilt ist:

1 Wien
2 Salzburg
3 Niederösterreich
4 Burgenland
5 Oberösterreich
6 Steiermark
7 Tirol
8 Kärnten
9 Vorarlberg

Die Ausnahme bildet die Ziffer Ø (Null). Sie wird österreichischen Amateurfunkstellen zugeteilt, die in Gebieten betrieben werden, die sich nicht im Hoheitsgebiet eines Staates befinden (z. B. außerhalb der Hocheitsgewässer oder für Weltraumfunkstellen).

Das Suffix besteht aus zwei oder drei Buchstaben und ist österreichweit eindeutig. Somit ist es möglich, das Suffix in ein anderes Bundesland mitzunehmen. Das heißt also, wenn beispielsweise der Wiener OE1ABC nach Kärnten zieht, dann muss er nur das Präfix auf OE8 ändern lassen. Die zweistelligen Suffixe sind mittlerweile sehr selten geworden. Sie wurden nur von 1954 bis 1964 vergeben.

Dem ersten Buchstaben eines Suffix kann noch eine besondere Bedeutung zukommen (AFV §5 (5)):

X…
für Relais-, Baken- oder Klubfunkstellen; bei Rufzeichen von Digipeatern in Packet-Radio-Netzen ist am Ende der Buchstabe R anzufügen.
Z…
Befristetes Rufzeichen für ausländische Funkamateure, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten.

Inhaber einer ausländischen CEPT-Lizenz oder CEPT Novizen-Lizenz dürfen drei Monate ab dem Tag der Einreise nach Österreich eine Amateurfunkstelle errichten und betreiben (AFV §3 (4)). Dabei ist dem Heimatrufzeichen das Präfix OE/ voranzustellen und allenfalls der Zusatz /m (mobile) bzw. /p (portable) nachzustellen. Bei längerem Aufenthalt ist eine Gastlizenz zu beantragen.

Bei beweglichem Betrieb ist die Ziffer zu verwenden, die den in der Amateurfunkbewilligung angegebenen festen ersten Standort kennzeichnet, und dem Rufzeichen ein Schrägstrich und die Ziffer jenes Bundeslandes anzuschließen, in dem der bewegliche Betrieb stattfindet. Stattdessen kann dem Rufzeichen auch der Zusatz /m (mobile) beziehungsweise /p (portable) angefügt werden (AFV §22 (2)).

Wenn man sich in Österreich weniger als drei Monate an einem anderen Ort aufhält, fügt man an das Rufzeichen einen Schrägstrich und die Nummer des Bundeslandes an, in dem man sich gerade befindet. Das heißt also, wenn sich zum Beispiel ein Funkamateur aus Wien mit dem Rufzeichen OE1ABC für weniger als drei Monate nach Tirol begibt und dort seine Funkstation betreibt, muss er das Rufzeichen OE1ABC/7 verwenden.

Außerdem können auf Antrag zu besonderen Anlässen besondere Rufzeichen vergeben werden, wie zum Beispiel OE5Ø für das 50-Jahre-Jubiläum des ÖVSV oder OE75 für 75 Jahre Amateurfunk in Österreich. Bei letzterem ist OE das gewohnte Präfix, die 7 das Numeral und die 5 ein besonderes Suffix.

Die Grundlagen der Zuteilung von Amateurfunkrufzeichen bilden die Verordnung (des Bundesrates) über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums Abschnitt 3,[13] die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Art. 47 f[14] sowie die Verordnung des BAKOM über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums Abschnitt 3.[15]

Auf das Präfix plus Numeral gemäß Tabelle folgen bei Lizenzen von Einzelpersonen zwei oder drei Buchstaben. Neue Lizenzen werden seit mehreren Jahrzehnten nur noch mit drei Buchstaben als Suffix ausgestellt, Amateurfunkvereine können jedoch ein HB-Rufzeichen mit einem oder zwei Buchstaben beantragen. Als Ausnahme wurde 2006 dem Schweizer Astronauten und Funkamateur Claude Nicollier das Rufzeichen HB9CN zugeteilt.[16]

Als erster Buchstabe der Einsteigerlizenzen (HB3) sind (Stand 2021) ausschließlich X und Y in Verwendung.

Präfix plus Numeral Erforderliches Fähigkeitszeugnis des BAKOM Verwendung
HE9 Empfangsrufzeichen, Zuteilung durch USKA
HB2 Klubstationen
HB3 Einsteigerausweis für Funkamateurinnen und Funkamateure Einsteigerlizenz
HB4 Amateurfunkstationen der Armee und armeenaher Organisationen
HB9 Fähigkeitszeugnis für den Amateurfunk Amateurfunklizenz CEPT

Funkamateure im Fürstentum Liechtenstein verwenden den Schweizer Landeskenner HB und exklusiv das Numeral Ø, das von der Schweiz zu diesem Zweck freigehalten wird. Ein Beispiel für ein Liechten­steinisches Amateurfunk­rufzeichen ist: HBØAB.

Historisches Radio Call Book mit weltweiten Rufzeichen (1926).

Rufzeichen von Funkamateuren und – soweit diese oder die Lizenzbehörde die Daten zur Veröffentlichung bereitgestellt haben – auch die Adressen, können in sogenannten Callbooks nachgeschlagen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit durch Eingabe des Rufzeichens im Internet. Ein Beispiel für eine von Funkamateuren weltweit hierzu genutzte Website ist die Amateur­funk­rufzeichen-Datenbank QRZ.com.[17]

Einzelnachweise

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  1. Aufbau von Rufzeichen, abgerufen am 25. Juni 2024.
  2. Table of International Call Sign Series, abgerufen am 25. Juni 2024 (englisch).
  3. Sonderrufzeichen, abgerufen am 12. Juni 2021.
  4. Eckart Moltrecht: Amateurfunk-Lehrgang – Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis, 2013, ISBN 978-3-88180-803-3, S. 48.
  5. Die neue Amateurfunkverordnung, abgerufen am 15. Juni 2024.
  6. a b Auszug aus der Amtsblatt-Verfügung 61/2024 (Amtsblatt 11/2024 vom 12.06.2024, S. 708 ff.) Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland. (PDF) Bundesnetzagnetur, 12. Juni 2024, abgerufen am 7. Dezember 2024.
  7. Hans Schwarz, Jahrbuch für den Funkamateur 2019, DARC Verlag, Baunatal 2018, S. 53
  8. Verfügung 12/2005 der ehemaligen RegTP. (PDF; 20 kB).
  9. Amateurfunk bei der BNetzA, abgerufen am 25. Juni 2024.
  10. DARC: Informationen für Kurzwellenhörer (SWL). Oktober 2019, S. 7. PDF; 1,4 MB, abgerufen am 29. Mai 2021.
  11. DARC: Informationen für Kurzwellenhörer (SWL). Oktober 2019, S. 2. PDF; 1,4 MB, abgerufen am 29. Mai 2021.
  12. Österreichische Amateurfunkverordnung
  13. Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums Abschnitt 3. Abgerufen am 18. Mai 2021.
  14. Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Art. 47 f. Abgerufen am 18. Mai 2021.
  15. Verordnung des BAKOM über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums. In: edlex.admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2021.
  16. Herbert Aeby HB9BOU: Claude Nicollier HB9CN: Nouveau membre d'honneur de l'USKA. In: HBradio. Nr. 2, 2017, S. 25.
  17. www.qrz.com