Wachregiment
Als Wachregimenter bezeichnet man militärische Formationen, die zum Schutz von Regierungseinrichtungen, Personen sowie zu repräsentativen Zwecken wie Staatsempfängen oder Paraden eingesetzt werden.
In fast jedem Land der Welt gibt es derartige Einheiten, die jedoch ihrem Umfang nach häufig keine Regimenter sind, sondern nur aus Traditionsgründen diese Verbandsbezeichnung tragen. Das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung hingegen wird trotz seiner Regimentsstärke (ca. 1.800 Soldaten) nur als „Bataillon“ bezeichnet.
Im Deutschen Reich gab es nacheinander folgende Wachtruppen- bzw. Regimenter:
- Einzelne Kompanien der Regimenter des Gardekorps der Preußischen Armee in Berlin und Potsdam im täglichen Wechsel[1] und die Schloßgarde-Kompanie
- Wachregiment Berlin, zusammengesetzt aus für je drei Monate turnusmäßig nach Berlin kommandierten Kompanien aller Infanterie-Regimenter der Reichswehr[2]
- Infanterie-Regiment „Großdeutschland“ der Wehrmacht
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bezeichnete man als Wachregimenter das:
- Wachregiment „Friedrich Engels“ der Nationalen Volksarmee (NVA)
- Wachregiment „Hugo Eberlein“ der Nationalen Volksarmee (NVA)
- Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)
In Großbritannien werden verschiedene Einheiten traditionell zu repräsentativen Auftritten eingesetzt:
- Household Cavalry Mounted Regiment (berittenes Wachregiment)
- Coldstream Guards
- Irish Guards
- Life Guards
- Scots Guards
- Welsh Guards
- Grenadier Guards
In Frankreich nimmt die Garde républicaine diese Funktion wahr, in den Vereinigten Staaten von Amerika das 3rd Infantry Regiment.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Klaus-Rainer Woche: Vom Wecken bis zum Zapfenstreich. Die Geschichte der Garnison Berlin. Vowinckel, Berg am Starnberger See, Potsdam 1998, ISBN 3-921655-87-0, S. 97–99
- ↑ Hans Meier-Welcker (Begr.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden. 1648–1939. Bd. 3, Abschn. VI, Pawlak, Herrsching 1983, ISBN 3-88199-112-3, S. 320