Diätetisches Lebensmittel

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Diätetische Lebensmittel in Deutschland
(nur Beispiele, keine Wertung)

In Deutschland ist der Begriff diätetische Lebensmittel in der Diätverordnung geregelt.

Laut Diätverordnung müssen diätetische Lebensmittel die folgenden Eigenschaften erfüllen (alle müssen zutreffen):

  • für eine definierte Personengruppe.
  • für einen besonderen Ernährungszweck.
  • mit deutlichem Unterschied zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs.

Diätetische Lebensmittel dienen nicht der allgemeinen Ernährung der Durchschnittsbevölkerung, sondern einer definierten Personengruppe:

  • Personen mit Störungen von Verdauung, Resorption und Stoffwechsel.
  • Personen, die sich „in besonderen physiologischen Umständen“ befinden.
  • gesunden Säuglingen und Kleinkindern.

Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) werden unterschieden in vollständige und ergänzende bilanzierte Diäten. Beide können eine Nährstoff-Standardformulierung oder eine an bestimmte Beschwerden beziehungsweise an eine Krankheit angepasste Nährstoffformulierung enthalten. Die vollständige bilanzierte Diät kann den Nährstoffbedarf der Person, für die sie bestimmt ist, komplett abdecken, während die ergänzende sich nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle eignet (§ 1 Abs. 4a der Diätverordnung).

Folgende Gruppen von Lebensmitteln zählen zu den diätetischen Lebensmitteln:

Abschaffung von Diabetiker-Lebensmitteln

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Am 24. September 2010 beschloss der Bundesrat auf Vorschlag des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie des Gesundheitsausschusses (G), die spezifischen Anforderungen an Diabetiker-Lebensmittel [zu] streichen und die Diätverordnung den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an[zu]passen.[1][2] Damit musste, mit einer Übergangsfrist bis 2012, die Produktion von Lebensmitteln mit dem Hinweis 'Für Diabetiker geeignet' für den deutschen Markt eingestellt werden.[3] Da es sich bei Diabetes mellitus nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht um eine reine „Zuckerkrankheit“ handelt, sondern auch der Eiweiß- und Fettstoffwechsel betroffen ist, und Diabetiker-Lebensmittel reich an Fruktose, Fett und Energie sein können, kann sich ihr übermäßiger Verzehr negativ auf das Körpergewicht und die Gesundheit auswirken. Somit gelten für Diabeteskranke die gleichen Ernährungsempfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung.[4] Hinweise auf Diät-Lebensmitteln, dass diese für Diabetiker sorglos zu genießen seien, sind demnach irreführend. Lebensmittel mit dem Hinweis "Für Diabetiker geeignet" dürfen seit dem 9. Oktober 2012 nicht mehr angeboten werden.

  • Andreas Meisterernst, Ebba Loeck, Helmut Erbersdobler: Praxishandbuch Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten. Behr, Hamburg 2007, ISBN 978-3-89947-412-1 (Loseblattwerk).[5]
  • Andreas Hahn, Maike Wolters, Olaf Hülsmann: Nahrungsergänzungsmittel und ergänzende bilanzierte Diäten. 2. Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-8047-2272-9.

Einzelnachweise

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  1. 874. Plenarsitzung des Bundesrates - Tagesordnungspunkt 57: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung, bundesrat.de, 21. September 2010
  2. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung, bundesrat.de, 9. August 2010
  3. Änderung der Diätverordnung - Diabetiker-Lebensmittel sollen verschwinden (Memento vom 13. Oktober 2011 im Internet Archive), rp-online.de, 23. September 2010
  4. Diätverordnung Schluss mit Diabetiker-Pralinen & Co. (Memento vom 18. Juni 2011 im Internet Archive), br-online.de, 29. September 2010
  5. Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten, Praxishandbuch (Memento vom 13. Mai 2014 im Internet Archive)