Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich.Siehe Commons:Lizenzen für weitere Informationen.
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei in seinem Ursprungsland aus folgendem Grund:
Public domainPublic domainfalsefalse
This work is in the public domain in France for one of the following reasons:
Its author (or the last of its authors in the case of a collaboration work) died more than 70 years ago (CPI art. L123-1) and did not benefit from any copyright extension (CPI art. L123-8, L123-9 and L123-10)[1];
It is an anonymous or pseudonymous work (the identity of the author has never been disclosed) or a collective work[2] and more than 70 years have passed since its publication (CPI art. L123-3);
It is the recording of an audiovisual or musical work already in the public domain, and more than 50 years have passed since the performance or the recording (CPI art. L211-4).
Please note that moral rights still apply when the work is in the public domain. They encompass, among others, the right to the respect of the author's name, quality and work (CPI art. L121-1). Attribution therefore remains mandatory.
↑Copyright extensions must be considered only in the case of musical works and of authors Mort pour la France (died during conflict, in the service of France). In other cases, they are included in the 70 years post mortem auctoris length (see this statement of the Cour de Cassation).
↑The collective work status is quite restrictive, please make sure that it is actually established.
Das Original selbst ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten von Amerika aus folgendem Grund:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996 für die meisten Länder).
Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen. Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.
Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.