Amtsgericht Scheinfeld
Das Amtsgericht Scheinfeld war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Scheinfeld.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Scheinfeld im Landgerichtsbezirk Fürth.[1] Der Bezirk des Amtsgerichts wurde aus den Bezirken der gleichzeitig aufgehobenen Landgerichte Scheinfeld und Markt Bibart gebildet.[2] Nach der Auflösung des Landgerichts Fürth wurde es 1932 dem Landgericht Würzburg zugeteilt[3] und kam 1944 zum Landgericht Nürnberg-Fürth.[4] Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[5] wurde das Amtsgericht Scheinfeld aufgehoben.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879 (GVBl. Nr. 19/1879, S. 355–402)
- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 564.
- ↑ Verordnung zur Ausführung des § 45 II der Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts (30. Oktober 1931) vom 15. Februar 1932 (GVBl. Nr. 7/1932, S. 66)
- ↑ Erlaß zur Änderung von Oberlandesgerichtsbezirken vom 20. Juli 1944 (RGBl. I Nr. 34/1944, S. 163/164)
- ↑ Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)