Komposit-Bremssohle

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Komposit-Bremssohle

Als Komposit-Bremssohle (kurz auch K-Sohle) werden an Schienenfahrzeugen verwendete Bremsklötze aus Komposit-Materialien bezeichnet. Sie tragen bei Fahrzeugen, bei denen die Bremssohlen auf die Radfahrfläche wirken, zu einem verminderten Rad-Schiene-Geräusch von 8 bis 10 dB(A)[1] bei, indem sie – anders als bei den ab 2021 verbotenen Grauguss-Bremssohlen – die Fahrflächen der Radsätze bei Bremsungen nicht aufrauen. Dies wird durch elastischere Materialien erreicht, meist eine Kombination aus Metallfasern und Kautschuk-Harz-Verbindungen sowie zusätzlichen Additiven.[2] Die Ausrüstung mit K-Sohlen und die Anpassung der Bremsanlage an den höheren Reibwert gegenüber den Grauguss-Bremssohlen wird auch als Flüsterbremse bezeichnet. K-Sohlen sind seit 2003 international zugelassen, seit 2013 auch die noch neueren LL-Sohlen, wobei LL für „low noise, low friction“ („weniger Lärm, weniger Abnutzung“) steht.

An Güterwagen wirken die Bremsklötze in der Regel auf die Radlaufflächen, so dass die Summe der Rauheiten von Rad und Schiene im Bereich der Kontaktfläche höher ist als bei Fahrzeugen mit anderen Bremssystemen. Diese Summenrauheit der Kontaktfläche bestimmt den Pegel der die Fahrgeräusche dominierenden Rad-Schiene-Geräusche maßgeblich. Die Schallemissionen nicht angetriebener Fahrzeuge werden daher durch den Einsatz von K-Sohlen über den gesamten Geschwindigkeitsbereich verringert.

Neue Güterwagen der Deutschen Bahn werden seit 2001 standardmäßig mit Komposit-Bremssohlen ausgestattet.[2] Ende 2003 erteilte der Internationale Eisenbahnverband die unbefristete Zulassung der K-Sohle im europäischen Schienengüterverkehr. Die in der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) zusammengeschlossenen europäischen Staatsbahnen verpflichteten sich, neue Wagen ausschließlich mit K-Sohlen zu beschaffen.[3]

Bis zum Jahr 2020 sollen alle Wagen von DB Cargo mit K- oder LL-Bremssohlen ausgestattet sein.[4] Im Dezember 2016 wurde ein von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorbereitetes Gesetz verabschiedet, das ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 den Einsatz anderer Wagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbietet.[5]

Die schwedische Transportbehörde Trafikverket meldete allerdings eine stark verringerte Bremsleistung mit organischen K-Sohlen vom Typ C810 bei winterlichen Wetterverhältnissen.[6]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Dämpfung von Rad- und Strukturschwingungen (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive) (PDF).
  2. a b Katja Bammel: Leise rolle das Rad. In: Physik Journal 6 (2007) Nr. 11.
  3. Meldung K-Bremse zugelassen. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 12/2003, ISSN 1421-2811, S. 554.
  4. Halbierung des Schienenverkehrslärms bis 2020. Auf leisen Sohlen. DB Schenker Rail AG, 28. Januar 2015, abgerufen am 23. August 2015.
  5. https://www.24matins.de/topnews/eco/fahrverbot-fuer-laute-gueterwagen-auf-der-schiene-ab-ende-2020-18029
  6. Reinhard Wolff: Flüsterbremsen bremsen nicht richtig. In: taz. Abgerufen am 2. Oktober 2017.