ALARA
ALARA (Akronym für „As Low As Reasonably Achievable“, deutsch so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar) bezeichnet ein Prinzip des Strahlenschutzes. Das ALARA-Prinzip fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine vertretbare Strahlenbelastung von Menschen, Tieren und Material (auch unterhalb von Grenzwerten). Das Wort reasonably (deutsch vernünftig) wird wegen der Krebsgefahr als „so gering wie möglich“ überinterpretiert. Das ebenfalls mit Strahlung verbundene Vorsorgeprinzip wird dadurch jedoch konterkariert.
Es ist nicht zielführend, wenn verängstigte Patienten notwendige Untersuchungen aus Angst vor Strahlung verweigern. Auch darf die medizinische Diagnostik und Therapie nicht gefährdet werden. Wenn Gerätehersteller die Strahlung so weit senken, daß die damit gewonnenen Ergebnisse teilweise unbrauchbar sind und Mehrfachuntersuchungen nötig werden oder falsche Diagnosen gestellt werden, dann wurde das ALARA-Prinzip falsch verstanden. Es gilt medizinische Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.[1]
Das Prinzip lässt sich auf jede Art des Umgangs mit schädlichen oder potentiell schädlichen Einflüssen übertragen, hat aber nur im Strahlenschutz wesentlichen Einfluss.
EAN
Seit das ALARA-Prinzip ein Teil der europäischen Sicherheitsstandards wurde und zunehmend auch in die nationale Gesetzgebung übernommen wurde, kümmert sich das 1996 von der Europäischen Kommission gegründete European ALARA Network (EAN) um die weitere Durchsetzung des Prinzips im Strahlenschutz.
Quellen
- Recommendation of the International Commission on Radiological Protection. IRCP Publication 26, Pergamon Press, Oxford 1977.
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Klaus-Dieter Humpich, LNT-Hypothese: Mediziner gegen gängige Strahlentheorie, Nuklearia. Abgerufen am 10. Dezember 2017.