August
Historische Jahrestage Juli · August · September | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bezeichnungen für den August | |
früher: | Ernting, Erntemond, Erntemonat, Bisemond |
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Lat. Nom.: | Sextilis, später Augustus |
Lat. Gen.: | Augusti |
Der August (Betonung auf zweiter Silbe [lateinisch augustus) ist der achte Monat des Jahres im gregorianischen Kalender.
]; Erntemonat, Ährenmonat, Sichelmonat, Ernting;Entstehung
Der August hat 31 Tage und wurde im Jahre 8 v. Chr. nach dem römischen Kaiser Augustus benannt, da er in diesem Monat sein erstes Konsulat angetreten hat. Unter Kaiser Commodus (Kaiser von 180 bis 192) wurde der Name des Monats ihm zu Ehren in Commodus geändert, nach dem Tod des Kaisers erhielt der Monat seinen alten Namen zurück.[1]
Im römischen Kalender war der Augustus ursprünglich der sechste Monat und hatte vor seiner Umbenennung den Namen Sextilis (lat. sextus ‚der sechste‘), ausgehend vom Jahresbeginn am 1. März. Durch die Julianische Kalenderreform wurden der Beginn von Amtsjahr (Amtsantritt der römischen Konsuln) und Kalenderjahr allerdings auf den 1. Januar verlegt.
Der Sextil hatte ursprünglich 29 Tage und bekam durch Julius Caesars Reform 31 Tage. Die Reihenfolge der Tagesanzahl der folgenden Monate September, Oktober, November und Dezember (31 und 30 Tage) wurde umgekehrt, da andernfalls drei Monate (Juli bis September) mit je 31 Tagen unmittelbar aufeinander gefolgt wären. Unter Kaiser Augustus wurde der Monat Sextilis dann zu Ehren des Kaisers in Augustus umbenannt. Die oft zu hörende Behauptung, der Monat August wäre in Caesars ursprünglichem Reformkalender nur 30 Tage lang gewesen und wäre nur deshalb auf 31 Tage verlängert worden, um dem nach Julius Caesar benannten Monat Juli nicht nachzustehen, hat sich als Legende erwiesen.
Der August beginnt in Schaltjahren mit dem gleichen Wochentag wie der Februar. In Gemeinjahren beginnt jedoch kein anderer Monat mit demselben Wochentag wie der August. Der männliche Vorname August wird im Gegensatz zum Monatsnamen auf der ersten Silbe betont.
Feier- und Gedenktage
Der Bundesfeiertag am 1. August ist als Schweizer Nationalfeiertag ein gesetzlicher Feiertag.
Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in ganz Österreich, in einigen Kantonen der Schweiz, im Saarland und in den überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Er ist auch als Staatsfeiertag der Nationalfeiertag von Liechtenstein.
Zudem ist das Friedensfest am 8. August in der Stadt Augsburg ein gesetzlicher Feiertag. Im übrigen deutschsprachigen Raum ist der August ohne Feiertage.
Siehe auch
- Bewegliche Feiertage
- Bewegliche Gedenktage
- Wetter- und Bauernregeln für den August
- Karschnatz in Luxemburg
Einzelnachweise
- ↑ Manfred Clauss: Kaiser und Gott: Herrscherkult im römischen Reich. K. G. Saur Verlag, Nachdruck der 1. Auflage München 2001, S. 241 (eingeschränkte Vorschau)