BLKÖ:Pálffy, Paul (IV.)
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 21 (1870), ab Seite: 216. (Quelle) | |||
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Nikolaus (II.) [Nr. 27] und der Maria Magdalena Fugger. Paul wurde im Jahre 1625 Präsident der k. ungarischen Hofkammer, welches Amt er durch 21 Jahre, bis 1646, bekleidete; zu gleicher Zeit versah er die Würde des Oberst-Landes-Mundschenken. Am 6. Februar ernannte ihn der König zum Judex curiae (Oberstlandrichter), und als im Jahre 1646 der Palatin Johann Graf Draskowich starb, zum Nachfolger in der Palatinswürde. Als solcher entfaltete er auf dem am 21. April 1649 in Preßburg eröffneten Landtage große Umsicht und Klugheit. Die gegenseitige Unduldsamkeit der verschiedenen Religionsparteien hatte die Erbitterung der Gemüther zu gefahrdrohender Höhe gesteigert, nur dem Tacte des Palatin Pálffy war es gelungen, der Verhandlung der dringendsten Landesangelegenheiten den erwünschten Fortgang zu verschaffen. Schon im Jahre 1630 übernahm er die ihm von den Landesständen übertragene Oberaufsicht und Leitung des Baues der gänzlich in Ruinen versunkenen königlichen Burg zu Preßburg, der im Jahre 1649 vollendet wurde; ferner baute er von Grund aus das große, auch unter dem Namen der Pálffyhof bekannte Curialgebäude in Preßburg, das Castell zu Stampfen, stellte das Paillenstainer Schloß – jetzt Ruine – her, errichtete das große Franziskanerkloster sammt Kirche zu Malaczka, wo er auch eine mit ansehnlicher Stiftung ausgestattete Familiengruft gründete. Den Glanz des Hauses vermehrte er um ein Beträchtliches. Für seine Verdienste erhielt er, nachdem er im Jahre 1646 seinen Brüdern Stephan (II.) und Johann (II.) in der Würde eines Obergespans des Preßburger Comitates und des kön. Schloßhauptmanns von Preßburg gefolgt war, am 12. März 1651 eine königliche Schenkung, mittelst welcher die vorgenannten, mit reichen Erträgnissen ausgestatteten Würden seiner sämmtlichen männlichen Nachkommenschaft auf ewige Zeiten nach der Ordnung des Alters in Form eines Familien-Seniorates verliehen wurden. Durch Kauf brachte er an sich die Herrschaften Plassenstein (oder Malaczka), Baymoth und Theben in Ungarn, Marchegg in Oesterreich, und erhob diese – mit Ausnahme von Baymoth – in seinem mit königl. Consense versehenen Testamente zu einem Majorate, in welches auch der in der biographischen Skizze seines Vaters Nikolaus (II.) erwähnte goldene Becher aufgenommen wurde. Dieser war nämlich in Bethlen’s Gabor Besitz gekommen [siehe Stephan (II.), folg. Seite, Nr. 37]. Bethlen hatte den Becher dann dem Sultan zum Geschenke gemacht. Als Kaiser Ferdinand III. mit den Türken Frieden schloß, wurde der Becher unter jene Geschenke aufgenommen, welche die Pforte dem kaiserl. Hofe übersandte, und kam so in die kaiserliche Schatzkammer. Kaiser Ferdinand III. gab aber dann diesen Becher dem Palatin Paul zurück und er wurde nebst dem Säbel, den Nikolaus bei der Einnahme von Raab geführt, dem Familienfideicommisse einverleibt. Am 26. Juli 1629 hatte sich Paul mit Maria Franziska Gräfin Khuen von Belásy, einer Tochter des Sohnes seiner Tante Magdalena vermälten Gräfin Khuen von Belásy, vermält, welche als Witwe im Jahre 1666 im Städtchen Privicza im Neutraer Comitate den Vätern der frommen Schulen (Piaristen) ein Kloster sammt Kirche errichtete und diesen Orden in Ungarn einführte, wo sich derselbe große Verdienste um Schule und Unterricht erworben hat. König Philipp IV. von Spanien hatte dem Grafen Paul den Orden des [217] goldenen Vließes verliehen. Die von Paul gestiftete Linie starb schon mit seinem Urenkel Joseph Karl aus. [Palatini Regni Hungariae bello paceque clarissimi e diversis scriptoribus etc. eruti (Tyrnaviae 1752, typ. acad. S. J., kl. Fol.) p. 187. – Taschenbuch für vaterländische Geschichte. Herausgegeben von Hormayr und Mednyánszky (Wien, 12°.) IX. Jahrg. (1828), S. 59–66, im Aufsatze: „Ungarns drei Palatine aus dem Geschlechte der Pálffy“.] –
34. Paul (IV.) (geb. im Jahre 1589, gest. 1655) ein Sohn des Helden