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ADB:Morus, Alexander

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Artikel „Morus, Alexander“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 341–342, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Morus,_Alexander&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 06:59 Uhr UTC)
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Morus: Alexander M., als ausgezeichneter biblischer Theolog nicht weniger gerühmt als um seines vielfach tadelhaften Lebenswandels und leichtsinnigen Charakters willen getadelt, war als Sohn schottischer Eltern zu Castres in Languedoc 1616 geboren. 1636 fing er zu Genf seine theologischen Studien an und erhielt dort nach ihrer Vollendung eine Lehrerstelle für griechische Sprache. Drei Jahre später ward er Prediger an der Genfer Gemeinde und Professor der Theologie. Trotz seiner Beredsamkeit und seiner im Uebrigen verdienstlichen Thätigkeit erregte er doch durch seinen wenig sittlichen Lebenswandel in der Gemeinde Anstoß. Es war daher eine beiden Theilen erwünschte Lösung, als er, von Salmasius empfohlen, 1648 zum Prediger und Professor der Theologie in Middelburg ernannt wurde. 1651 übernahm er die Professur der Geschichte, welche er bald nach seiner Ankunft in Middelburg hier abgeschlagen hatte, zu Amsterdam, erregte aber auch dort wieder die Gemüther gegen sich durch ärgerlichen Lebenswandel und immer mehr hervortretende Heterodoxie. Dabei wurde er in einen heftigen Federkrieg mit dem englischen Dichter Milton verwickelt über eine im Haag 1652 erschienene Schrift zur Vertheidigung des hingerichteten englischen Königs Karl I.: „Clamor regii sanguinis ad coelum adversus parricidas Anglicanos“. Der Verfasser war Petrus Molinaeus. Milton aber, welcher vom Autor heftig angegriffen war, hielt Morus für den Verfasser, und griff nun ihn und besonders sein Privatleben so heftig an, daß auch die Curatoren des Athenaeums sich der Sache annahmen. Morus erhielt von ihnen ein lobendes Zeugniß und veröffentlichte nun eine Vertheidigungsschrift „Alexandri Mori fides [342] publica“, 1656; gleichwohl veranlaßte sein auffälliger Lebenswandel zahlreiche Klagen und er blieb ein unregierlicher Gesell. 1654 verlängerte er eigenmächtig den ihm für einige Monate erlaubten Aufenthalt in Frankreich bis auf ein volles Jahr und 1657 kündigte er aus Middelburg den Curatoren zu Amsterdam an, daß er mit einem geheimen Auftrage des französischen Gesandten nach Frankreich abreise. Dort gelang es ihm, ungeachtet kräftigen Widerstandes, eine Predigerstelle zu Paris zu erhalten, aber sein unruhiger Charakter erweckte ihm auch dort viel Verdrießlichkeiten, bis er im September 1670 im Hause der Herzogin von Rohan starb. Aus seiner Feder erschienen mehrere Tractate, wie „de gratia et libero arbitrio“, „de scriptura sacra sive de causa Dei“, „commentarius in Jesaiam LIII“, „Annotationes ad loca quaedam N. Foederis“, und für seine große Kanzelberedsamkeit zeugen die Auszüge seiner Predigten, welche 1685 im Haag erschienen, wie auch seine „Sermons sur le 8 Chapitre aux Romains“, 1691.

Bayle III p. 2022, Glasius, Godgel. Nederl. und van der Aa, Biogr. Woordenb.