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ADB:Altfrid

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Artikel „Altfrid“ von Ernst Ludwig Dümmler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 364–365, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Altfrid&oldid=- (Version vom 26. Oktober 2024, 21:41 Uhr UTC)
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Altfrid, vierter Bischof der von Ludwig dem Frommen gestifteten Hildesheimer Kirche (851–874), ein Niedersachse, folgte auf Ebbo, dessen Weihen er für ungiltig erklärte, weil derselbe von dem Erzbisthume Reims ungesetzlicher Weise zum Bisthum Hildesheim übergegangen war. Vorher scheint er dem Kloster Korvei angehört zu haben. A., dessen Scharfsinn und geistige Gewandtheit höchlich gerühmt werden, spielt unter Ludwig dem Deutschen vielfach als Staatsmann eine hervorragende Rolle und es ist dies um so bemerkenswerther, als er dem sonst spröde sich absondernden sächsischen Stamme entsprossen war. Wir finden ihn zuerst auf der Mainzer Synode von 852, sowie auf einer zweiten im Oct. 857, dann auf dem Friedenscongresse zu Koblenz, welcher im Juni 860 das gestörte Einvernehmen der drei fränkischen Theilreiche wiederherstellte und bei den zu dem gleichen Zwecke im J. 862 gepflogenen Verhandlungen zwischen Ludwig und Karl dem Kahlen, die zu einer Zusammenkunft beider mit Lothar zu Sablonieres führten. Abermals im Sinne der Vermittelung besuchte er den westfränkischen Reichstag zu Pistres 864 und trat gleich darauf im Febr. 865 zu Thousen bei Tull in Gemeinschaft mit dem Erzbischofe Liutbert von Mainz als Bürge für den Bundesvertrag ein, den Ludwig und Karl mit einander abgeschlossen. Jener befragte ihn bei diesem vertrauten Beisammensein neben dem gelehrten Hinkmar von Reims über eine schwierige Psalmenstelle und im Namen beider Könige übernahm er mit dem Bischofe von Chalons eine Gesandtschaft an Lothar, ihren Neffen. Nachdem er 868 das Wormser Concil mitgemacht hatte, das vorzüglich gegen die griechische Kirche sich wendete, wirkte er im Jan. 870 bei der Wahl und Weihe Williberts zum Erzbischofe von Köln mit, die für die Sicherung Lothringens von wesentlichem Werthe war und bewog bald darauf Karl den Kahlen zu einem Theilungsvertrage über die Erbschaft Lothars II., welcher den deutschen Ansprüchen gerecht wurde, indem er die Grenze bis über Metz erweiterte. Wiederum im Gefolge seines Herrn verhandelte A. im Aug. 871 zu Maestricht mit dem westfränkischen Könige, um die Anerkennung Willibert’s auf dem Kölner Stuhle zu erwirken. So in den Reichsgeschäften unermüdlich thätig und auch im Westreiche in gutem Ansehen stehend [365] – Hinkmar von Reims übertrug ihm die Aufsicht über die in Thüringen gelegenen Besitzungen seiner Kirche – vernachlässigte er doch die nächsten Interessen seines Sprengels und seine Hirtenpflichten in keiner Weise. Vor allem erbaute er in Hildesheim selbst, das bisher nur eine Capelle besessen, ein neues und stattliches Münster, das nach langen Jahren am 1. Nov. 872 zu Ehren der Jungfrau eingeweiht wurde. Er stiftete ferner außerhalb seiner Diözese das Frauenkloster Essen, in welchem Altfrid’s Andenken besonders lebendig geblieben ist, weil er dort seine letzte Ruhestätte fand. Die Stiftung, deren Jahr uns unbekannt ist, wurde auf einer Kölner Synode im Sept. 873 bestätigt. Viel zweifelhafter ist die ihm gleichfalls zugeschriebene Begründung des Nonnenklosters Lammspringe. Mitgewirkt hat A. endlich noch bei den Anfängen des Klosters Gandersheim, zu welchem Graf Liudolf in seinem Sprengel den Grund legte, aber die Vollendung fiel über seine Lebenszeit hinaus. Als ein um das Reich wie um die Seinen hochverdienter Mann starb A. am 15. Aug. 874 und noch nach seinem Tode genoß er so große Verehrung, daß man an seinen Gebeinen in Essen wunderbare Heilungen sich vollziehen sah.

Vgl. H. A. Lüntzel, Geschichte der Diöcese und Stadt Hildesheim I. 16–35, Hildesheim 1858; Dümmler Geschichte des ostfränkischen Reichs I.