kollektivvertraglich
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kollektivvertraglich (Deutsch)
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kollektivvertraglich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:kollektivvertraglich |
Worttrennung:
- kol·lek·tiv·ver·trag·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [kɔlɛkˈtiːffɛɐ̯ˌtʁaːklɪç]
- Hörbeispiele: kollektivvertraglich (Info)
Bedeutungen:
- [1] im Zusammenhang mit einem überbetrieblichen Gehaltsabschluss
Herkunft:
- Ableitung zum Substantiv Kollektivvertrag mit dem Suffix (Derivatem) -lich
Beispiele:
- [1] „Im Falle kollektivvertraglicher Änderungen hat der Bundesminister für Justiz die Arbeitsvergütung innerhalb eines Vierteljahres nach Abschluß der Tarifverhandlungen durch Verordnung anzupassen.“[1]
- [1] „Ein kollektivvertraglich abgesicherter Mindestlohn von 1500 Euro soll vor Armut schützen.“[2]
- [1] „Die Grafik macht aber auch deutlich, dass es nicht unbedingt einer Pflichtmitgliedschaft bedarf, um eine hohe kollektivvertragliche Abdeckungsrate zu erreichen – die wenigsten Länder in Europa verfügen über eine solche.“[3]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] im Zusammenhang mit einem überbetrieblichen Gehaltsabschluss
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „kollektivvertraglich“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „kollektivvertraglich“
Quellen:
- ↑ Österreichisches Strafvollzugsgesetz, § 52
- ↑ Josef Urschitz und Philipp Aichinger: Und wieder einmal: Jobs, Jobs, Jobs. In: DiePresse.com. 11. Januar 2017, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 9. Mai 2020) .
- ↑ Laurenz Ennser-Jedenastik: Kernfrage bei Pflichtmitgliedschaft: Wie umfassend sollen Kollektivverträge gelten. In: Der Standard digital. 21. November 2017 (URL, abgerufen am 9. Mai 2020) .