Wahleinspruch
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Wahleinspruch (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Wahleinspruch | die Wahleinsprüche |
Genitiv | des Wahleinspruchs des Wahleinspruches |
der Wahleinsprüche |
Dativ | dem Wahleinspruch | den Wahleinsprüchen |
Akkusativ | den Wahleinspruch | die Wahleinsprüche |
Worttrennung:
- Wahl·ein·spruch, Plural: Wahl·ein·sprü·che
Aussprache:
- IPA: [ˈvaːlʔaɪ̯nˌʃpʁʊx]
- Hörbeispiele: Wahleinspruch (Info)
Bedeutungen:
- [1] Widerspruch gegen das Ergebnis einer Wahl aufgrund von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Wahl und Einspruch
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Wahlprüfung
Oberbegriffe:
- [1] Einspruch
Beispiele:
- [1] „Wahleinsprüche sind grundsätzlich zulässig, allerdings an gewisse Bedingungen gebunden, um überhaupt eine Aussicht auf Erfolg zu haben.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wahleinspruch“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahleinspruch“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wahleinspruch“
- [1] Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters: „Wahleinspruch“
Quellen:
- ↑ André Wirsing: Nachhilfe für Querulanten. In: Märkische Allgemeine Zeitung online. 13. Mai 2018, abgerufen am 9. Juni 2019.