Kartellrecht
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Kartellrecht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Kartellrecht | —
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Genitiv | des Kartellrechtes des Kartellrechts |
—
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Dativ | dem Kartellrecht dem Kartellrechte |
—
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Akkusativ | das Kartellrecht | —
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Worttrennung:
- Kar·tell·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [kaʁˈtɛlˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Kartellrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, dessen Schwerpunkt auf der Einhaltung des Kartellverbots liegt, also den Zusammenschluss von Unternehmen zur Marktbeherrschung verhindern soll
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Kartell und Recht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „In einem in Bonn veröffentlichten Positionspapier bezeichnet der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) das geltende Kartellrecht als unzureichend.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Kartellrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kartellrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kartellrecht“
- [1] The Free Dictionary „Kartellrecht“
- [1] Duden online „Kartellrecht“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kartellrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kartellrecht“
Quellen:
- ↑ wissen.de – was geschah am „21. September 1987“