Hoheitsrecht
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Hoheitsrecht (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Hoheitsrecht | die Hoheitsrechte |
Genitiv | des Hoheitsrechts des Hoheitsrechtes |
der Hoheitsrechte |
Dativ | dem Hoheitsrecht dem Hoheitsrechte |
den Hoheitsrechten |
Akkusativ | das Hoheitsrecht | die Hoheitsrechte |
Worttrennung:
- Ho·heits·recht, Plural: Ho·heits·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈhoːhaɪ̯t͡sˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Hoheitsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Erlaubnis (das Recht) Dinge zu tun, die einer Macht/Staatsmacht zustehen
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Staatsgewalt, Staatsrecht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Unterbegriffe:
- [1] Münzhoheit, Wehrhoheit
Beispiele:
- [1] Die Ausübung der Gerichtsbarkeit ist ein Hoheitsrecht des Staats.
- [1] Der König verzichtete im frischeroberten Land zunächst auf viele Hoheitsrechte, wie auf die Erhebung von Zöllen, Weg- und Geleitgeld und das Münzrecht.
- [1] „Unter dem Namen British South Africa Company (BSAC) wurden ihr 1889 in einer königlichen Charta territoriale Hoheitsrechte übertragen, die sie in den erst noch in Besitz zu nehmenden Gebieten nördlich des Transvaal im Auftrag und unter der nominellen Aufsicht der britischen Regierung ausüben durfte.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] das Hoheitsrecht ausüben
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] die Erlaubnis (das Recht) Dinge zu tun, die einer Macht/Staatsmacht zustehen
- [*] Wikipedia-Artikel „Hoheitsrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hoheitsrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Hoheitsrecht“
- [*] The Free Dictionary „Hoheitsrecht“
- [1] Duden online „Hoheitsrecht“
Quellen:
- ↑ Christoph Marx: Mugabe. Ein afrikanischer Tyrann. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71346-0, Seite 24 .