Doppelmakler
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Doppelmakler (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Doppelmakler | die Doppelmakler |
Genitiv | des Doppelmaklers | der Doppelmakler |
Dativ | dem Doppelmakler | den Doppelmaklern |
Akkusativ | den Doppelmakler | die Doppelmakler |
Worttrennung:
- Dop·pel·mak·ler, Plural: Dop·pel·mak·ler
Aussprache:
- IPA: [ˈdɔpl̩ˌmaːklɐ]
- Hörbeispiele: Doppelmakler (Info)
Bedeutungen:
- [1] Vermittler beim Abschluss eines Vertrages, der die Interessen beider Seiten wahrt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs doppelt und dem Substantiv Makler
Beispiele:
- [1] „[Ein wichtiger Grund für die fristlose Auflösung von befristeten Maklerverträgen] ist immer dann der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner so schwer gestört ist, dass eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, zum Beispiel dann, wenn der Makler unzulässigerweise als Doppelmakler tätig ist oder sich als untätig oder unverlässlich erweist, sodass die Interessen des Auftraggebers bei einem Festhalten am Vertrag gefährdet wären, weiters bei grober Unverlässlichkeit und anschließender Unhöflichkeit des Maklers.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Vermittler beim Abschluss eines Vertrages, der die Interessen beider Seiten wahrt
- [1] Wikipedia-Artikel „Doppelmakler“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Doppelmakler“ (Korpusbelege)
Quellen: