D-Zug-Zuschlag
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D-Zug-Zuschlag (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der D-Zug-Zuschlag | die D-Zug-Zuschläge |
Genitiv | des D-Zug-Zuschlags des D-Zug-Zuschlages |
der D-Zug-Zuschläge |
Dativ | dem D-Zug-Zuschlag dem D-Zug-Zuschlage |
den D-Zug-Zuschlägen |
Akkusativ | den D-Zug-Zuschlag | die D-Zug-Zuschläge |
Worttrennung:
- D-Zug-Zu·schlag, Plural: D-Zug-Zu·schlä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈdeːt͡suːkˌt͡suːʃlaːk]
- Hörbeispiele: D-Zug-Zuschlag (Info)
Bedeutungen:
- [1] ein Aufschlag, also eine in besonderen Fällen verlangte Preiserhöhung, auf den Fahrpreis für die Benutzung eines Durchgangszuges (kurz D-Zug)
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven D-Zug und Zuschlag
Beispiele:
- [1] Heute wurde ein D-Zug-Zuschlag fällig.
- [1] Warum ich den D-Zug-Zuschlag entrichten musste, ist mit schleierhaft.
- [1] Wie viele verschiedene Arten von D-Zug-Zuschlägen gibt es?
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „D-Zug-Zuschlag“
- [1] Duden online „D-Zug-Zuschlag“