Amtsärztin
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Amtsärztin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Amtsärztin | die Amtsärztinnen |
Genitiv | der Amtsärztin | der Amtsärztinnen |
Dativ | der Amtsärztin | den Amtsärztinnen |
Akkusativ | die Amtsärztin | die Amtsärztinnen |
Worttrennung:
- Amts·ärz·tin, Plural: Amts·ärz·tin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈamt͡sˌɛʁt͡stɪn]
- Hörbeispiele: Amtsärztin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: eine Ärztin im öffentlichen Gesundheitswesen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Amt und Ärztin sowie dem Fugenelement -s
Männliche Wortformen:
- [1] Amtsarzt
Beispiele:
- [1] „Die Ausgangssituation war ein Vergewaltigungsverfahren. Die dortige Nebenklägerin und Geschädigte der Tat, mit deren Glaubwürdigkeit sich das Landgericht gerade im Zusammenhang mit ihrem Suchtverhalten auseinander gesetzt hatte, hatte sich in einem vorausgegangenen Sorgerechtsverfahren freiwillig von der Amtsärztin begutachten lassen.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Deutschland: eine Ärztin im öffentlichen Gesundheitswesen
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Amtsärztin“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Amtsärztin“
- [1] Duden online „Amtsärztin“
Quellen:
- ↑ Helmut Pollähne, Irmgard Rode (Hg.): Schweigepflicht und Datenschutz. Neue kriminalpolitische Herausforderungen – alte Antworten?. LIT Verlag, Berlin 2010. ISBN 978-3643107275. Seite 129