Ohrenzeugin
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Ohrenzeugin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Ohrenzeugin | die Ohrenzeuginnen |
Genitiv | der Ohrenzeugin | der Ohrenzeuginnen |
Dativ | der Ohrenzeugin | den Ohrenzeuginnen |
Akkusativ | die Ohrenzeugin | die Ohrenzeuginnen |
Worttrennung:
- Oh·ren·zeu·gin, Plural: Oh·ren·zeu·gin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈoːʁənˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]
- Hörbeispiele: Ohrenzeugin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Zeugin, die etwas zum Tathergang mit angehört hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ohrenzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Ohrenzeuge
Oberbegriffe:
- [1] Zeugin
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Zeugin, die etwas zum Tathergang mit angehört hat
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Ohrenzeugin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ohrenzeugin“
- [1] Duden online „Ohrenzeugin“