- Preissteigerung bei Fernwärme hängt stark von Preisgleitklauseln ab, die die Anbieter selbst festlegen.
- vzbv fordert faire Preisgestaltung der Fernwärme-Anbieter.
- Bundesregierung muss Transparenzvorgaben für Veröffentlichung von Fernwärmepreisen verbessern.
In der aktuellen Energiepreiskrise sind auch die Bezieher:innen von Fernwärme mit deutlich steigenden Preisen konfrontiert. Zwischen verschiedenen Fernwärme-Anbietern gibt es bei den Preisen große Unterschiede, wie eine Kurzstudie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darlegt.
„Fernwärme soll und muss eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen. Das kann aber nur gelingen, wenn die Konditionen für die Nutzung von Fernwärme für die Verbraucher:innen auch attraktiv sind. Umso ärgerlicher ist, dass die Berechnung der Preise für Fernwärme-Kund:innen in vielen Fällen immer noch intransparent sind. Oftmals ist es für die Verbraucher:innen schwierig bis unmöglich nachzuvollziehen, warum Preise wie angehoben werden“, sagt Florian Munder, Referent im Team Energie und Bauen des vzbv. „Die Bundesregierung muss deshalb darauf dringen, dass die geltenden Transparenzvorschriften von den Anbietern auch eingehalten werden und – da wo nötig – bei der anstehenden Reform der Fernwärme-Verordnung verschärft werden.“
Die Marktbeobachtung des vzbv hat eine beispielhafte Analyse der Preisentwicklung und -zusammensetzung von drei ausgewählten Fernwärme-Anbietern erstellt. Das Ergebnis: Der Umfang der Preiserhöhung hängt stark von der jeweiligen Zusammensetzung der Preisgleitklauseln ab. Bei der Preisgleitklausel setzen Fernwärmeanbieter öffentlich verfügbare Preisindizes mit Berechnungsfaktoren in Beziehung, die sie selbst im Rahmen ihrer jeweiligen Preiskalkulationen ermittelt haben. Durch die Preisgleitklauseln können Fernwärme-Anbieter Kostensteigerungen automatisch an ihre Kund:innen weitergeben, ohne dass dabei der Liefervertrag geändert werden muss.
Alle drei im Rahmen der Studie untersuchten Anbieter haben ihre Verbrauchspreise innerhalb eines Jahres erhöht, jedoch in deutlich unterschiedlichem Maße. So betrug die Preissteigerung der Anbieter einmal knapp 28 Prozent, einmal 67 Prozent und einmal 92 Prozent. Für einen Musterhaushalt entspricht dies jeweils Mehrkosten von rund 30 Euro, 82 Euro oder 143 Euro pro Monat. Der Anbieter mit der höchsten Steigerungsrate hat seine Preise dementsprechend mehr als dreimal so stark erhöht, wie der Anbieter mit der geringsten Steigerung.
Vor diesem Hintergrund fordert der vzbv die Fernwärmeversorgungsunternehmen auf, ihren großen Spielraum bei der Zusammensetzung der Preisgleitklauseln verantwortlich zu nutzen und die Preisgleitklauseln so auszugestalten, dass zur Preisdämpfung gedachte Preisbestandteile auch diesen Effekt haben.
In vielen Fällen kommen die Fernwärmeversorgungsunternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, den Verbraucher:innen die von ihnen verwendeten Preisbestandteile inklusive Preisgleitformeln in allgemein verständlicher Form leicht zugänglich zu machen. Für Fernwärme-Kund:innen ist es deshalb oft nicht möglich, die Berechnung des von ihnen zu zahlenden Fernwärmepreises nachzuvollziehen. Selbst für die Expert:innen aus den Verbraucherzentralen, die zum Thema Fernwärme beraten, stellt die Überprüfung der Abrechnungen nicht selten eine echte Herausforderung dar.
Die Bundesregierung sollte die anstehende Reform der Fernwärme-Verordnung deshalb nutzen, um verbindliche Transparenzvorgaben hinsichtlich der Darstellung und Erläuterung der Fernwärmepreise durch die Versorgungsunternehmen festzulegen.